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Neue Thüringer Infektionsschutz-Verordnung ab 20.12. in Kraft

Das Land Thüringen hat eine neue Corona-Verordnung verkündet, die ab Montag, 20.12.2021 in Kraft tritt und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits im Wesentlichen durch die zuletzt erlassene 19. Allgemeinverfügung umgesetzt wird. Aufgrund der angespannten Infektionslage und der hohen Belastung der Intensivstationen muss der Großteil der Regeln verlängert werden. Die Verordnung gilt bis einschließlich 16. Januar 2022.
Die wichtigsten Maßnahmen sind nochmal im Nachfolgenden vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zusammengefasst:
 
Es gibt wenige Änderungen:
  1. Anpassung der 2G Plus-Regelung: Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.
  2. Einschränkungen bei privaten Treffen: Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, gelten für alle Personen (auch Geimpfte/Genesene) die folgenden Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Ausnahmen gelten für Kinder bis zwölf Jahre und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  3. Einschränkungen zum Jahreswechsel: Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit verboten. Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist untersagt.
  4. Untersagung von Zuschauer/innen bei Sportveranstaltungen
  5. Schärfere Regeln für Hotspot-Regionen (Inzidenz über 1.000 oder über 1.500): Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz (Frühwarnindikator) in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1.000 Neuinfektionen/1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner treten automatisch am zweiten Tag nach dem dreimaligen Überschreiten schärfere Maßnahmen in Kraft. Eine Übersicht der zusätzlichen Regeln findet sich auf der Internetseite: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen#c1639
 
Die komplette Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Infektionsschutzverordnung ist unter dem hier hinterlegten Link abrufbar.