Home 9 Gesundheit, Jugend und Soziales 9 Ärztliche Vorsorge in Kindergärten und Schulen

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Ärztliche Vorsorge in Kindergärten und Schulen

Drei Jugendarztteams, ein Jugendzahnarztteam und zwei Mundhygieneschwestern führen auf der Grundlage von Landesgesetzen standardisierte Untersuchungen aller Kinder und Jugendlichen in den Vorschul- und Schuleinrichtungen im Landkreis durch.

 

Kinder- und Jugendarzt

1. Vorsorgeuntersuchung an Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien in allen 4. und 8. Klassen sowie an den Förderschulen und am Sportgymnasium alle 2 Jahre

  • Überprüfung des Impfstandes
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests sowie einer körperlichen Untersuchung
  • Beratung zu individuellen Fragen und Problemen der Schüler und Schülerinnen

2. Einschulungsuntersuchung der Kinder, die bis einschließlich 01. August des entsprechenden Jahres 6 Jahre alt werden (Auf Wunsch der Eltern ist eine vorzeitige Einschulungsuntersuchung möglich bei Kindern, die bis 30. Juni des Einschulungsjahres 5 Jahre alt werden.)

  • Durchführung eines standardisierten Entwicklungstests
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests sowie einer körperlichen Untersuchung
  • Überprüfung des Impfstandes
  • Auswertung der Ergebnisse verbunden mit einer ausführlichen Beratung mit den Eltern

3. Vorsorgeuntersuchung in den Kindertagesstätten

  • Durchführung eines altersentsprechenden Entwicklungstests
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests sowie einer körperlichen Untersuchung
  • Überprüfung des Impfstandes
  • Beratung der Eltern und Weiterleitung individueller Empfehlungen zur Unterstützung einer altersentsprechenden kindlichen Entwicklung

4. Begutachtung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr i.R. der Eingliederungshilfe

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Tel.: 03693/485-8729 sowie
Tel.: 03693/485-8730

Fax: 03693/485-8470

E-Mail: kjd(a)lra-sm.de

Merkblätter: Erhebung personenbezogener Daten

 

Zahnarzt

Die Förderung der Zahngesundheit ist ein gemeinsames Ziel von Krankenkassen, niedergelassenen Zahnärzten und dem Fachdienst Gesundheit. Der schulzahnärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheit führt jährlich eine zahnärztliche Reihenuntersuchung aller Kindergartenkinder mit Einverständnis der Eltern durch. Basis hierfür ist u. a. § 18 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom 18.12.2017. Weiterhin werden alle Grundschulkinder, alle Förderschüler sowie alle Regelschüler und Gymnasiasten bis zur 12. Klassenstufe einmal jährlich untersucht. Hierbei handelt der Schulzahnarzt nach dem Thüringer Schulgesetz § 55 (ThürSchulG) sowie nach der Thür. VO zur Schulgesundheitspflege. Die zahnärztliche Reihenuntersuchung ist somit eine Pflichtuntersuchung für Schüler, die zusätzlich zu den Maßnahmen Ihres behandelnden Zahnarztes durchgeführt wird. Kindergartenkinder und Schüler, bei denen der Schulzahnarzt eine krankhafte Veränderung des Gebisses feststellt, erhalten eine schriftliche Information, damit sich die Eltern an ihren behandelnden Zahnarzt oder einen Kieferorthopäden zur Beratung bzw. zur Behandlung wenden.

Alle zahnärztlichen und gruppenprophylaktischen Maßnahmen des Fachdienstes Gesundheit sind kostenfrei.

Kontakt

Organisation zahnärztliche Reihenuntersuchung bzw. Betreuung Patenschaftszahnärzte  

Tel.: 03693/485-8708 sowie
Tel.: 03693/485-8722
Fax.: 0369/4858470
E-Mail: KJZD(a)lra-sm.de

Leitung des KJZÄD/Arbeitskreisvorsitzende des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Frau Dr. Müller
Tel.: 03693/485-8707
Fax.: 03693/485-8470
E-Mail.: k.mueller(a)lra-sm.de sowie kjzd(a)lra-sm.de

 

Zahnprophylaxe

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird für Schüler der 1. bis 6. Klasse zwei Mal jährlich, in Förderzentren bis zu vier Mal jährlich, von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt. Hierbei werden die Kinder mit anschaulichen Vorträgen in der altersgerechten Zahnpflege unterwiesen. Zusätzlich wird bei diesen Terminen in den Einrichtungen eine kostenlose Fluoridierung angeboten, welche nur bei vorliegendem Einverständnis der Eltern durchgeführt wird. Diese Fluoridbehandlungen sind besonders karieshemmend und können zusätzlich zwei Mal jährlich beim behandelnden Zahnarzt wahrgenommen werden. Den jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten.

Diese Maßnahmen sind kostenlos!

Kontakt

Prophylaxe an Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren

Tel.: 03693/485-8722
Fax: 03693/485-8470
E-Mail: KJZD(a)lra-sm.de

Frau Marr      
Bereich Prophylaxe Kindergärten und Betreuung Tagesmütter und Hebammen
Mitarbeiterin der LAGJ Erfurt
E-Mail: zahnfee.melanie.marr(a)gmail.com

Materialkatalog Gruppenprophylaxe