Home 9 Gesundheit, Jugend und Soziales 9 Gesundheitspass/Belehrung nach IfSG
Umgang mit Lebensmitteln

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Gesundheitspass/Belehrung nach IfSG
Umgang mit Lebensmitteln

  • Belehrungen und Bescheinigungen gemäß § 43 Abs. 1, Nr. 1 des IfSG für Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig werden. Diese benötigen vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 5 IfSG durch den Fachdienst Gesundheit.
  • Einen Termin für die digitale Infektionsschutzbelehrung können Sie unter https://sm.gotzg.de buchen.
  • Die Schulungen werden montags bis freitags von 08:00-20:30 Uhr und samstags von 09:00-15:30 Uhr angeboten. Die Belehrung ist kostenpflichtig. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Giropay, Kreditkarte, Paypal sowie Überweisung per Vorkasse zur Verfügung.
  • Die digitalen Belehrungsvideos stehen in Arabisch, Deutsch inkl. Gebärdensprache, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Ukrainisch zur Verfügung. In weiteren Sprachen kann das Video mit Untertitel abgerufen werden. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Wurde dieser erfolgreich absolviert, können Sie sich Ihre Bescheinigung herunterladen und ausdrucken. Alternativ kann sie per E-Mail zugesandt werden.
  • Ergänzend zur Onlinebelehrung finden weiterhin Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Landratsamtes in Meiningen statt. Nähere Informationen zu Infektionsschutzbelehrungen und die Möglichkeit der Anmeldung zur Präsenzveranstaltung finden Sie unter dem Online-Terminbuchungsservice des Landratsamtes
  • Sondertermine für Schülerinnen und Schüler sind bei entsprechender Personenzahl nach Absprache in den Schulen möglich.
  • Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Bescheinigung ist, dass innerhalb der nächsten drei Monate mit der Tätigkeit begonnen wird. Der Arbeitgeber muss nach Arbeitsaufnahme die Folgebelehrungen auf der Bescheinigung dokumentieren.

Kontakt

Fachdienst Gesundheit

Tel.: 03693/485-8702

Fax: 03693/485-8470

E-Mail: belehrung(a)lra-sm.de