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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein Steuerungsinstrument der Jugendhilfe zur Wahrnehmung der Verantwortung bei der Umsetzung der Aufgaben der Jugendhilfe unter Beteiligung der freien Träger einschließlich der Erfolgskontrolle und der daraus immer wieder neu abzuleitenden Aufgaben.

Die Planung von Bestand, Bedarf und Maßnahmen als Kernaufgabe der Jugendhilfe gewann mit Einführung des SGB VIII (8. Buch – Kinder- und Jugendhilfe) an Bedeutung. Durch die eindeutige Formulierung im § 80 SGB VIII wird die Planungsverpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nochmals hervorgehoben. So sollen entsprechende Planungsschritte berücksichtigt werden:

  • Feststellung des Bestandes
  • Ermittlung des Bedarfs unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten
  • rechtzeitige und ausreichende Planung der dafür notwendigen Vorhaben

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind im Jugendhilfeplan drei Teilfachpläne zusammengefasst.

  1. Jugendförderplan des Landkreises (5. Fortschreibung | Planungszeitraum 2024 bis 2029) 
  2. Plan Hilfen zur Erziehung (2017 bis 2019)
  3. Bedarfsplan Kindertagesstätten und Tagespflege
    Bedarfsplan 2013/14
    Bedarfsplan 2014/15
    Bedarfsplan 2015/16
    Bedarfsplan 2016/17
    – Bedarfsplan 2017/18
    – Bedarfsplan 2018/19
    – Bedarfsplan 2019/20
    – Bedarfsplan 2020/21
    Bedarfsplan 2021/22
    Bedarfsplan 2022/23
    Bedarfsplan 2023/24

Der Jugendförderplan beinhaltet vorrangig Themen wie Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie Kinder- und Jugendschutz. Der Plan Hilfen zur Erziehung beschäftigt sich primär mit den Hilfen gem. §§ 27 bis 35a, § 41 sowie § 42 SGB VIII. Hierbei handelt es sich um Hilfen in Belastungs- und Krisensituationen. Der Jugendförderplan und der Plan Hilfen zur Erziehung gelten für den Planungszeitraum von drei Jahren. Der Bedarfsplan Kindertagesstätten und Tagespflege gibt maßgeblich Kenntnis darüber, inwieweit die Tagesbetreuung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren im Landkreis abgesichert ist. Der Bedarfsplan orientiert sich am Schuljahr. Er wird jährlich erstellt. Ergänzend zu den originären Aufgaben eines jeden Planes finden neue jugendhilferelevante Schwerpunktsetzungen Eingang in die Planfortschreibungen.

Kontakt

Frau Tandel

Haus 2, Zimmer 103

Tel.: 03693/485-8504

Fax: 03693/485-8570

E-Mail: l.tandel(a)lra-sm.de