Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Zuschuss für Auszubildende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Er soll junge Menschen dabei unterstützen, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.
Gefördert werden kann – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – der Besuch der folgenden Ausbildungsstätten:
- weiterführende allgemein bildende Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
- Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10
- Fachschul- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
- Höhere Fachschulen und Akademien
- Hochschulen
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sog. „Ausbildungen im dualen System“ – können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Weitergehende Informationen rund um das Thema BAföG finden Sie unter:
www.bafög.de
Antragstellung:
Ausbildungsförderung kann entweder schriftlich mittels Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen der Antragsformulare beantragt werden. Alle Formulare zum BaföG in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter folgenden Link: Antragsformulare
Zum anderen ist es möglich, die Antragstellung für Ausbildungsförderung papierlos, ausschließlich auf elektronischem Wege mittels eID oder De-Mail, vorzunehmen.
- Für die Beantragung per De-Mail wird ein De-Mail-Konto mit dazugehöriger De-Mail-Adresse benötigt. Elektronische Anträge sind in diesem Fall zu richten an: BAfoeG(a)lra-sm.de-mail.de
- Die Antragstellung per eID ist seit 20.05.2019 über das BAföG Onlineportal möglich. Hierbei können die Antragsformulare direkt online ausgefüllt, Unterlagen über das Uploadportal eingereicht und der Stand der Bearbeitung jederzeit elektronisch abgerufen werden. Für dieses Antragsverfahren benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis (eID) sowie ein geeignetes Kartenlesegerät (die meisten Smartphones können als solches verwendet werden), das mit der AusweisApp ausgestattet ist
Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher BAföG-Anträge von Auszubildenden und Schülern. Lediglich Studierende müssen sich zur Beantragung von Ausbildungsförderung an das jeweilige Studierendenwerk der Hochschule wenden, an der sie immatrikuliert sind. (siehe hierzu: Studierendenwerk Thüringen).
Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Buchstaben A bis F, H bis L
Frau Thieme
Haus 2, Zimmer 104
Tel.: 03693/485-8724
Fax: 03693/485-8570
Buchstaben G, M bis Z
Frau Leffler
Haus 2, Zimmer 105
Tel.: 03693/485-8725
Fax: 03693/485-8570