Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen bündelt verschiedene Angebote/Veranstaltungen von Akteuren (Verantwortlichen B) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Dabei ist das Landratsamt lediglich koordinierend tätig. Die Verantwortung im Sinne der Organisation, Durchführung, Finanzierung der einzelnen Veranstaltungen obliegt den externen Akteuren als Veranstalter.
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Die Teilnahme- und Anmeldebedingungen für Angebote bzw. Veranstaltungen in den Aktionswochen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
- §1 Teilnehmende
An den Veranstaltungen können alle Bürger*innen teilnehmen.
Kinder und Jugendliche dürfen nur durch die gesetzlichen Vertreter bzw. Sorgeberechtigte oder des gesetzlichen Vertreters angemeldet werden.
- §2 Ausschluss
Ausgeschlossen werden Interessenten, welcher unwahre Angaben im Rahmen der Anmeldung angeben und/oder den allgemeinen Bedingungen widersprechen.
- §3 Anmeldung und Durchführung
Alle Teilnehmenden müssen mit Einsendung des Anmeldeformulars mindestens ein Angebot bzw. eine Veranstaltung wählen. Die Pflichtangaben Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Altersgruppe, Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, sowie die Kenntnisnahme der Anmelde- und Teilnahmebedingungen müssen vollständig angegeben werden.
Die Durchführung obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Der Veranstalter wird im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung ggf. mit dem angemeldeten Bürger in Kontakt treten und ggf. weitere Informationen oder Vorgänge besprechen.
- §4 Anmeldefrist für eine Veranstaltung
Die Anmeldefrist für ein Angebot bzw. eine Veranstaltung endet zwei Tage vor Angebots- bzw. Veranstaltungsbeginn.
- §5 Absage Angebote/Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, das gewählte Angebot bzw. die gewählte Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzusagen.
Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem; Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Angebotes oder der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. Weiterhin kann das Angebot oder die Veranstaltung aufgrund einer geringen Teilnehmerzahl bzw. durch die Verhinderung des Referenten abgesagt werden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
- §6 Haftung
Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für das Tun und Handeln der externen Akteure.
- §7 Rechtseinräumung
Die Teilnehmenden räumen dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen sowie den Veranstaltern der Angebote bzw. Veranstaltungen die Speicherung der eingesendeten personenbezogenen Daten solange ein, wie dies zur Durchführung des Angebotes bzw. der Veranstaltung notwendig ist. Nach der Durchführung des Angebotes bzw. der Veranstaltung werden die Daten spätestens nach sechs Monaten unwiderruflich gelöscht.
Weiterhin räumen die Teilnehmenden ein, dass personenbezogene Daten solange bei einem externen Veranstalter (Verantwortlichen B) gespeichert werden können, wie dies für die Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht ermöglicht werden können, ist der Veranstalter (Verantwortlichen B) berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten für ein Alternativangebot innerhalb der Speicherdauer von sechs Monaten zu nutzen und in diesem Zeitraum mit dem Angebotsinteressenten in Kontakt treten zu können.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen behält sich eine anonymisierte Auswertung der Veranstaltungen und Aktionswochen vor.
- §8 Datenschutz
Siehe folgenden Hinweisen:
Anmeldung zu Veranstaltungen im Rahmen der Aktionswochen „Woche der pflegenden Angehörigen“, „Woche der seelischen Gesundheit“ sowie der „Thüringer Gesundheitswoche“ im Jahr 2024 – Datenschutz
Informationspflicht zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die gemeinsamen Verantwortlichen.