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Elterngeld

Das seit 01.01.2007 geltende Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Gewährung von Bundeselterngeld als finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes in Anknüpfung an das zuvor erzielte Erwerbseinkommen. Damit soll es den Müttern und Vätern erleichtert werden, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um ihr Kind im Zeitraum nach der Geburt persönlich zu betreuen oder zu erziehen. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Für unseren Landkreis befindet sich die Elterngeldstelle zentral im Landratsamt in Meiningen.


Antragsformulare:

Alle Antragsformulare zum Elterngeld in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf der Webseite des Zentralen Thüringer Formularservice.

Auf dem Online-Portal ElterngeldDigital des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend stehen Ihnen zusätzlich der Elterngeldrechner zur Testberechnung Ihres voraussichtlichen Elterngeldanspruches sowie ein Antragsassistent mit Ausfüllhinweisen und Plausibilitätsprüfung für Ihren Elterngeldantrag zur Verfügung.

Zuständigkeiten richten sich nach dem Geburtsdatum des Kindes.

Kontakt Zuständigkeit 1. bis 15. Monat:

Frau Rudolph

Haus 2, Zimmer 123

Tel.: 03693/485-8726

Fax: 03693/485-8570

E-Mail: g.rudolph(a)lra-sm.de

Kontakt Zuständigkeit ab 16. Monat:

Frau Walther

Haus 2, Zimmer 123

Tel.: 03693/485-8726

Fax: 03693/485-8570

E-Mail: i.walther(a)lra-sm.de