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Hilfe für die Ukraine / Допомога для України / Помощь для Украины

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Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zeigt sich solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung und wird Betroffenen Schutz und Beistand gewähren. Der Landkreis bündelt aktuell kommunale und bürgerschaftliche Kräfte in der Region Schmalkalden-Meiningen. Hier finden Sie Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links.

+++ Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt. Bitte verfolgen Sie auch die lokalen Medien. +++ 

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Informationen für ankommende Flüchtlinge

Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft im Landkreis Schmalkalden-Meiningen:

Ankunft im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

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Wohin können sich Geflüchtete wenden, wenn sie keine Unterkunft und Versorgung im Landkreis haben?

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen, können Sie sich an die Ukraine-Koordinierungsstelle des Landkreises Schmalkalden-Meiningen unter folgenden Kontaktdaten wenden:

Silvia Kehr, Koordination Ukraine-Hilfe
Telefon: +49 3693 485-8791; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

Michaela Fischer, Koordination Ukraine-Hilfe
Telefon: +49 3693 485-8790; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

Anna Wormsbecher, Dolmetscherin
Telefon: +49 3693 485-8792; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

Lesya Lange (spricht fließend ukrainisch), Integrationsmanagerin im Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen
Telefon: +49 3693 485-8144; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

 

Müssen sich Flüchtlinge im Landkreis Schmalkalden-Meiningen anmelden, wenn ja wo?

    Melden Sie bitte mit Hilfe von folgendem Kontaktformular die Personen aus der Ukraine, die Sie aufgenommen haben. Zur besseren Bearbeitung melden Sie uns bitte jede Person einzeln. Natürlich können sich Flüchtlinge aus der Ukraine auch hier gerne selbst anmelden, damit die Ukraine-Koordinierungsstelle des Landkreises mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.



    Kontaktformular "Geflüchtete/n anmelden"

    (Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet)


    Persönliche Daten:



    Laden Sie hier bitte ein Foto/Bild Ihres Passes hoch:




    Adresse im Landkreis Schmalkalden-Meiningen:



    Erreichbarkeit


    Sonstige Hinweise:

    Sind Ukrainer verpflichtet, sich als Kriegsflüchtling registrieren zu lassen?

    Geflüchtete aus der Ukraine können Sie sich als Kriegsflüchtling registrieren lassen. Die Registrierung wird gerade aufgebaut und ist jetzt noch nicht möglich.

    Zu der Registrierung ist niemand verpflichtet. Als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Innen der Ukraine können sich ohne Visum bis zu 90 Tage legal in Deutschland aufhalten.

    Wer jedoch soziale Leistungen in Anspruch nehmen möchte (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, Unterbringung), sollte sich aber registrieren lassen. Dann besteht ein rechtlicher Anspruch auf staatliche Unterstützung.

    Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine einen Asylantrag stellen?
    Geflüchtete aus der Ukraine mit und ohne ukrainische Staatsangehörigkeit müssen aktuell keinen Asylantrag stellen.

    Die Europäische Union hat am 3. März 2022 die Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt (Richtlinie 2001/55/EG). Diese sichert Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine einen einheitlichen Schutzstatus in der Europäischen Union. In Deutschland erhalten die Schutzsuchenden einen Aufenthalt gemäß § 24 AufenthG.

    • Der Aufenthalt ist für ein Jahr befristet.
    • Eine Verlängerung auf drei Jahre ist möglich.
    • Die Regelung gilt für Inhaberinnen und Inhaber eines ukrainischen Passes und für alle, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben.

    Über die weiteren Abläufe zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird auf dieser Seite informiert, sobald die genauen Abläufe rechtlich geregelt sind.

    Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine

    Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine hat das Bundesinnenministerium auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zusammengestellt.

    Informationen zu Einreise, Visa und notwenigen Reisepässen für ukrainische Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine finden sich unter anderem auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

    Weiterführende Informationen zur Ausreise, Einreise  nach Deutschland, Visa und weiteren Fragen bieten unter anderem die Internetseiten von Pro Asyl , des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern sowie des Flüchtlingsrats Thüringen sowie die IQ Fachstelle Einwanderung (Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch).

    Haben ukrainische Flüchtlinge einen Anspruch auf Kindergeld?

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. In besonderen Fällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. 

    Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:

    • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben.
    • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hält sich in Deutschland auf.
    • Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.

    Seit dem 1. Juni 2022 ist für Kindergeld keine Erwerbstätigkeit mehr erforderlich. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen keine entsprechenden Nachweise mehr einreichen.

    Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort Ihrer Eltern nicht kennen, können auch Kindergeld bekommen. Diese Kinder müssen den Antrag dafür selbst stellen. Voraussetzung ist: Das Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes.

    Wichtige Nachweise für den Antrag

    Damit die Familienkasse Ihren Antrag prüfen kann, brauchen Sie folgende Unterlagen:

    • Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel ein Aufenthaltstitel oder ein Vorab-Aufenthaltstitel, mit dem Sie als Elternteil arbeiten dürfen) von Ihnen und dem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen.
    • Einen Nachweis darüber, wo sich Ihr Kind aufhält, zum Beispiel die Registrierung bei der Ausländerbehörde oder eine Bescheinigung der Stelle, die sich um die Kinderbetreuung kümmert.
    • Wenn Sie Kindergeld für Monate vor Juni 2022 rückwirkend beantragen möchten: Einen Nachweis darüber, dass Sie in diesen Monaten eine Arbeit hatten, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag oder eine Lohnabrechnung.

    Antrag für Kindergeld

    Die Unterlagen können Sie bei der für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuständigen Familienkasse abgeben: Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen

    Weitere Informationen

    Ich habe auf der Flucht den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren. Wer kann helfen?

    Wenn Sie auf der Flucht den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren haben, kann Ihnen der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) helfen. Auf drk-suchdienst.de können Sie Ihre Suchanfrage abgeben. Dieses Angebot ist kostenlos.

    Leben und Arbeiten

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    Können ukrainische Geflüchtete Asylbewerberleistungen beantragen?

    Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, denen noch keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt oder entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG für einen solchen Aufenthaltstitel ausgestellt wurde und die erkennungsdienstlich noch nicht behandelt wurden, sind in der Regel leistungsberechtigt nach dem AsylbLG, wenn sie ein Schutzgesuch geäußert haben oder bis zum 31. Mai 2022 auch nach Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG. Personen ohne diese Nachweise können weiterhin beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Asylbewerberleistungen beantragen. Diese soziale Unterstützung deckt unter anderem den notwendigen Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege.

    Die Ermittlung, Auszahlung bzw. Ausreichung der Leistungen erfolgte durch den Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen. Hier finden Sie ausführliche Informationen und Kontaktdaten.

    Seit 1. Juni 2022: Kommunales Jobcenter und Sozialamt für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

    Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden seit 1. Juni 2022 vom Kommunalen Jobcenter beziehungsweise Sozialamt betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II). Dies betrifft erwerbsfähige Leistungsberechtigte (in der Regel für Personen zwischen 15 – max. 60 Jahren) und deren Kinder. Nachweislich nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie Altersrentner erhalten Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII) vom Fachdienst Soziales und Teilhabe.

    Ein Anspruch auf diese Leistungen entsteht, sobald die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Ausländerbehörde erfolgt ist UND eine Fiktion bzw. ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde. Ein Anspruch entsteht, wenn dies bis zum 31.05.2022 erfolgt ist, automatisch mit Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger. Alle Personen welche in der Zukunft o.g. Voraussetzungen erfüllen, wechseln zum Monatsersten des Folgemonates in den anderen Rechtskreis.

    Ein Wechsel wird vollzogen mit einer Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger. Ausnahmefälle können zum Monatsersten nach Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen in den anderen Rechtskreis wechseln, wenn vorher KEINE Asylbewerberleistungen bezogen wurden. Die Prüfung obliegt der zuständigen Behörde nach erfolgter Antragstellung und Antragsabgabe.

    Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen nach SGB II beziehungsweise SGB XII ist:

    • eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
      und
    • mindestens die Registrierung im Ausländerzentralregister.

    Daher müssen sich Geflüchtete aus der Ukraine immer zuerst bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde melden und dort registrieren lassen. Bis das erfolgt ist, liegt die Zuständigkeit für die Finanzierung von Kosten für den Lebensunterhalt und die Unterbringung bei der Ausländerbehörde.

    Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen:

    Antrag stellen

    Der Antrag kann direkt hier aufgerufen und ausgefüllt werden:

    Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

    Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (unter dem Reiter  “Formulare/Anträge”)

    Antragsunterlagen erhalten Geflüchtete zudem am Zahltag im Landratsamt oder durch eine telefonische Antragstellung:

    • Tel. 03693/485 8444 (Kommunales Jobcenter, Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, „Arbeitslosengeld II“)

      beziehungsweise

    • Tel. 03693/485 8617 (Fachdienst Soziales und Teilhabe, Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII, „Sozialhilfe“) 

    Die Übermittlung der Antragsunterlagen kann per E-Mail an nachfolgenden Kontakt oder auf dem postalischen Weg erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Antrag immer erst ab dem Monat gilt, in dem er in der Behörde eingegangen ist.

    Kommunales Jobcenter:
    E-Mail: servicestelle_jobcenter@lra-sm.de
    Tel. 03693/485 8419

    Fachdienst Soziales und Teilhabe:
    E-Mail:
    sozialamt@lra-sm.de
    Tel.: 03693/485 8617

    Wichtig: Beratungsangebote nutzen

    Die Beratungsstellen Neue Arbeit Thüringen e.V. (NAT) und die IFBW e.V. stehen für anerkannte Flüchtlinge in Meiningen und Schmalkalden, insbesondere zur Unterstützung für Fragen der Antragstellung sowie weitere Behördengänge, zur Verfügung.

    Kontaktdaten:

    IFBW e.V. Schmalkalden
    Rötweg 6, 98574 Schmalkalden
    Telefon: 03683 466960
    https://www.bildung-sm.de
    E-Mail: ifbw-schmalkalden@bildung-sm.de

    Frau Luther/ Frau Kaufmann/Frau Bogen

    Sprechzeiten – Rötweg 6
    Dienstag: 13:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: 13:00 – 17:00 Uhr
    Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr

    Sprechzeiten – Allendestraße 30
    Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr

    IFBW e.V. Meiningen
    Bodenweg 8a, 98617 Meiningen
    Telefon: 03693 886603
    https://www.bildung-sm.de
    ifbw-meiningen@bildung-sm.de

    Christine Odi
    Sprechzeiten – Bodenweg 8a
    Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung

    NAT Neue Arbeit Thüringen e.V.
    Utendorfer Str. 118, 98617 Meiningen
    Herr Talal Al-Lujami
    Telefon 03693 840175
    Handy 01575 2620826
    E-Mail: TAllujami@nat-mgn.de oder sekretariat@nat-mgn.de
    https://nat-mgn.de

    Alle Hilfen aus einer Hand

    Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen oder erhalten einen Quasiversicherungsstatus im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit nach SGB XII.

    Das Kommunale Jobcenter berät und unterstützt beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich.

    Seit 1. Juni 2022: Welche Regelungen gelten für die Unterbringung von Geflüchteten?

    Der Rechtskreiswechsel vom 1. Juni 2022 (Übergang in das Kommunale Jobcenter bzw. das Sozialamt) hat auch Auswirkungen auf die derzeitige Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine und damit auf die bisher zwischen Ihnen und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen geschlossenen Vereinbarungen zur Unterbringung ukrainischer Geflüchteter.

    Mit der erkennungsdienstlichen Behandlung und der Erteilung der Fiktionsbescheinigung/des Aufenthaltstitels entfällt die Unterbringungspflicht des Landkreises. Somit zieht sich der Landkreis nach und nach aus den bisher geschlossenen Vereinbarungen zurück.

    Wichtige Information für Geflüchtete aus der Urkaine (Mieter):

    Ukrainische Geflüchtete müssen nunmehr eigenständig Mietverträge zu dem von ihnen genutzten Wohnraum  abschließen.

    Nur mit Abschluss eines solchen Mietvertrages ist dann eine Erstattung von Mietkosten durch das Kommunale Jobcenter bzw. das Sozialamt möglich. Im Umkehrschluss heißt dies, dass keine Kosten für die Unterkunft erstattet werden können, wenn dem Kommunalen Jobcenter bzw. dem Fachdienst Soziales und Teilhabe kein mit den ukrainischen Geflüchteten geschlossener Miet- bzw. Untermietvertrag vorliegt.

    Aktuell werden alle betroffenen Bewohner darüber informiert, dass sie sich entweder mit dem zuständigen Vermieter zum Abschluss eines neuen eigenen Mietvertrages in Verbindung setzen müssen oder sich auf die Suche nach einer eigenen Wohnung begeben müssen. Dabei ist die Kündigungsfrist bindend.

    Wichtige Information und Muster-Verträge für Vermieter

    Wichtige Fragen für Vermieter wurden in einer FAQ zusammengefasst. Auch stehen Mustermietverträge zur Unterstützung des Abschlusses von eigenen Mietverträgen unter www.lra-sm.de/ukraine zur Verfügung. 

    Beratung 

    Sollten Fragen der Betroffenen oder der Vermieter bzw. Unterstützer der Familien auftreten, kann eine telefonische Beratung innerhalb der Servicezeiten des Landratsamtes durch das Kommunale Jobcenter unter der 03693/485 8419 bzw. den Fachdienst Soziales und Teilhabe unter der 03693/485 8617 stattfinden. Auch können Fragen per E-Mail an jobcenter@lra-sm.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters gesendet werden.

    Können ukrainische Geflüchtete Bus und Bahn kostengünstig nutzen?

    Das gilt für den Nahverkehr:

    Das Angebot, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos mit einem ukrainischen Ausweisdokument zu nutzen, besteht seit Juni nicht mehr.

    Im Juni, Juli und August gilt in Deutschland das 9-Euro-Ticket. Damit kann man einen Monat lang für nur neun Euro alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs nutzen – deutschlandweit.

    Das Sonderangebot gilt für jeden in Deutschland. Es ist Teil des sogenannten Entlastungspakets der Bundesregierung wegen der gestiegenen Energiekosten. Erhältlich ist das 9-Euro-Ticket in zahlreichen Ticket-Verkaufsstellen, aber auch online, zum Beispiel auf bahn.de.

    Welche Busse und Bahnen darf man mit dem 9-Euro-Ticket nutzen?

    • Linienbusse (keine Fernbusse)
    • Straßenbahnen
    • Stadtbahnen
    • U-Bahnen
    • S-Bahnen
    • Nahverkehrszüge wie zum Beispiel Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE)

    Welche Busse und Bahnen darf man mit dem 9-Euro-Ticket NICHT nutzen?

    • Fernzüge wie zum Beispiel ICE, IC, EC, Flixtrain (FLX)
    • Fernbusse wie zum Beispiel Flixbus, Eurolines, BlaBlaBus

    Das gilt für den Fernverkehr:

    Menschen, die gerade aus der Ukraine nach Deutschland kommen, haben die Möglichkeit, mit Ihrem ukrainischen Pass oder einem ukrainischem Aufenthaltsnachweis von der Grenze bis Berlin, Dresden, Nürnberg, München zu fahren. Dafür benötigen sie keine Fahrkarte, teilt die Deutsche Bahn mit.

    Wer dann bis zu einem anderen Ziel weiterreisen will, erhält dafür von der Deutschen Bahn das kostenfreie helpukraine-Ticket. Damit kann man auch Fernverkehrszüge wie ICE und IC nutzen. Auf das Ticket hat man also nur einmal und nur zu diesem Zweck Anspruch.

    Das helpukraine-Ticket bekommt man im Bahnhof im DB Reisezentrum, aber auch online. Wer das Ticket online buchen will, benötigt einen Zugangscode (eToken), den man per Flyer bei der Einreise nach Deutschland im Zug erhalten hat.

    Welche Corona-Regeln muss man in Bussen und Bahnen beachten?

    In Bussen und Bahnen muss man die Maskenpflicht beachten. In der Regel gilt: Man muss mindestens eine OP-Maske tragen – oder eine höherwertige Maske wie etwa eine FFP2-Maske.

    Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine sofort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen arbeiten?

    Der vorübergehende Schutz berechtigt eigentlich nicht zur Ausübung einer Beschäftigung (§ 24 Abs. 6 Satz 2 HS. 1 Aufenthaltsgesetz). Nach § 4a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz kann eine Beschäftigung trotzdem erlaubt werden. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sollen Regelungen auf Bundesebene getroffen werden. Nach aktuellen Informationen will das Bundesinnenministerium in Absprache mit den Ländern die Beschäftigung erlauben.

    Zuständig für alle Fragen in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration ist die Bundesagentur für Arbeit. Es erfolgt eine Abstimmung mit der regionalen Arbeitsagentur im Bedarfsfall.

    Die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung bietet u.a. Beratung zu den Themen Arbeitsmarktzugang, Anerkennung von Schul-/Studien- oder Berufsabschlüssen sowie Bewerbung in Unternehmen und unterstützt bei der Suche nach Ansprechpersonen.

    Kostenfrei in die Ukraine telefonieren: Wo sind deutsche SIM-Karten erhältlich?

    Die Deutsche Telekom und Vodafone stellen kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. Die Karten werden wohl vor allem direkt in den Zügen nach Deutschland verteilt.

    SIM-Karten sind nicht teuer. Sie müssen auch keinen Vertrag abschließen. Wichtig: Für die Freischaltung benötigen Sie ein Dokument, das Ihre Identität beweist. Das kann z.B. Ihr Reisepass sein. Oder ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Papier.

    Kostenlose SMS und Telefonate in die Ukraine sind u.a. bei diesen Anbietern möglich: Vodafone, Deutsche Telekom, Congstar, PŸUR, Sipgate, Kaufland mobil, Telefónica Deutschland (o2) sowie Simfonie (Österreich) und Sunrise (Schweiz). Bei fast allen Anbietern ist auch das Daten-Roaming in der Ukraine kostenlos.

    Gesundheit
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    Welche Hilfe erhalten Flüchtlingen mit gesundheitlichen Problemen und wie ist die Krankenversicherung geregelt?

    Wenn Sie Geld vom Jobcenter beziehen, haben Sie Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie sonstige gesetzlich krankenversicherte Menschen haben Sie damit nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) insbesondere Anspruch auf Krankenbehandlung, auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft und zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten.

    Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie erhalten aber von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte und können hierüber im Bedarfsfall Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die dafür entstehenden Kosten werden vom Sozialamt übernommen.

    Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, haben Sie nur Anspruch auf die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen

    Darüber hinaus werden u.a. die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen erbracht.

    Ein weitergehender Versorgungsanspruch kann gewährt werden, wenn eine Leistung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.

    Weitere Informationen und persönliche Beratung:

    • Für eine persönliche Beratung zu dieser Thematik können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenversicherung: Tel. 030/340 60 66-01
    • Hilfreiche Informationen zur medizinischen Versorgung in Deutschland auf Ukrainisch und Russisch sind zu finden unter http://www.germany4ukraine.de/
    Welche Impfungen sollten Geflüchtete aus der Ukraine jetzt erhalten?

    Geflüchteten Menschen aus der Ukraine sollten alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt.

    Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen.

    Als Impfungen mit Priorität nennt die ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) in einem aktuellen Report unter anderem den Schutz gegen das Coronavirus. Neben der Corona-Impfung sieht die ECDC auch Bedarf an Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie eine Kombi-Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuch­husten und Polio.

    Auf der Website des Robert-Koch-Insituts in Deutschland (RKI) stehen Impfkalender sowie Aufklärungsmaterialien zu verschiedenen Impfungen in mehreren Sprachen (u.a. Ukrainisch) zur Verfügung. Zudem sind hier auch die aktuellen STIKO-Empfehlungen online abrufbar.

    Darüber hinaus hat das RKI  für impfende Stellen sowie für die Versorgung verantwortliche Stellen die Handreichung “Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und ausbrüche zu verhindern” veröffentlicht. 

    Wo können sich Flüchtlinge gegen Corona impfen lassen? Wo gibt es Teststellen?

    Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gelten derzeit wegen der Corona-Pandemie besondere Maßnahmen und Verhaltensvorgaben. Die aktuelle Infektionsschutzregeln finden Sie unter https://www.tmasgff.de/covid-19/faq

    Sie können sich an zahlreichen Teststellen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.

    Eine Corona-Schutzimpfung kann in der Impfstelle Meiningen (OT Dreißigacker; Dr.-Romberg-Straße) sowie in der Impfstelle Schmalkalden (Am Siechenrasen 13) wahrgenommen werden. Unter www.impfen-thueringen.de oder über die Telefonnummer der KVT (03643/4950490) ist eine Terminvergabe möglich.

    Hier finden Sie Flyer und die dazu nötigen Aufklärungsunterlagen in ukrainischer Sprache:

    Das Mitbringen der Bögen ist aber nicht zwingend erforderlich. Diese werden nach Verfügbarkeit auch unmittelbar im Impfcenter ausgereicht. Darüber hinaus ist nur ein Identitätsnachweis erforderlich. Die Corona-Impfungen sind unabhängig des Versicherungsstatus kostenfrei.

    Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis

     

    Kindergarten, Schule, Berufsausbildung und Studium

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    Dürfen Kinder ukrainischer Flüchtlinge die Schule besuchen?

    Wenn ukrainischen Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus bekommen, setzt damit auch die Schulpflicht und ein Recht auf Bildung ein. Das Thüringer Bildungsministerium will geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine möglichst rasch Deutsch-Intensivkurse anbieten. Derzeit laufen dafür noch die Vorbereitungen.

    Weitere Informationen finden Sie bei handbookgermany.de

    Können Kinder ukrainischer Flüchtlinge in Kindertageseinrichtungen betreut werden?
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Kinder in Deutschland die vorhanden Kindertageseinrichtungen besuchen. Hier stehen abhängig von den jeweiligen Gemeinden unterschiedlich viele freie Plätze zur Verfügung. Hierzu werden aber noch zu einem späteren Zeitpunkt Informationen auf dieser Seite erfolgen.
    Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen?

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben, können Sie studieren oder eine Ausbildung machen. Sie können dabei auch finanziell unterstützt werden.

    Mehr zum Thema Ausbildung erfahren auf handbookofgermany.de

    Links und Hintergrundinformationen

    Hier finden Sie weiterführende Links und Hintergrundinformationen:

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    Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung (Ukrainisch)

    Das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ ist eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

    Rechtliche Grundlagen

    Beim Ratstreffen am 03.03.2022 haben sich die europäischen Innenministerinnen und Innenminister auf eine rasche und vereinfachte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in allen EU-Staaten verständigt. Sie haben dafür die sogenannte EU-Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt.

    Dies bedeutet konkret:

    • Sofortiger vorübergehender Schutz in der gesamten EU für ein Jahr, verlängerbar auf drei Jahre
    • Es muss kein Asylverfahren durchlaufen werden
    • Krankenversicherungsschutz und medizinische Versorgung
    • Unterkunft
    • Sozialleistungen
    • Zugang zum Arbeitsmarkt
    • Recht auf Schulbesuch
    • Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche

    Wer erhält diesen Schutz:

    • Ukrainische Staatsangehörige
    • Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen
    • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
    • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können

    Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses kann den Geflüchteten eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ausgestellt werden. Wenn bis dahin bereits ein Asylverfahren beantragt worden ist, dann ruht dieses Verfahren gemäß § 32a Asylgesetz.

    Rechtlicher Rahmen der Einreise:

    Ukrainische Staatsangehörige dürfen weiterhin für 90-tägige Kurzaufenthalte visumfrei (mit einem biometrischen Reisepass) in den Schengen-Raum einreisen. Dieser Aufenthalt kann bei der zuständigen Ausländerbehörde um weitere 90 Tage verlängert werden.

    Ukrainische Staatsangehörige können seit 2017 mit biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte visumfrei in die EU einreisen. Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise dem gegenüber grundsätzlich ein Visum. Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.

    Die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung sind nach Aussage des BMI grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

    Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

    Rechtlicher Rahmen zum Aufenthalt:

    Wer visumfrei nach Deutschland eingereist ist, kann direkt bei Freunden oder Familienangehörigen unterkommen oder sich eine eigene Bleibe suchen.

    Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit können Ukrainerinnen und Ukrainer in die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Suhl gehen. Dort ist alles vorbereitet. Aber niemand muss sich dort melden.

    In der EAE in Suhl könnten im Bedarfsfall bis zu 500 Personen aufgenommen werden. Insgesamt dürfte sich die Aufnahmekapazität in Land und Kommunen auf etwa 3.000 Plätze belaufen.

    Die von Thüringen nach § 24 Aufenthaltsgesetz aufzunehmenden Geflüchteten werden Thüringen vom Bund (voraussichtlich nach dem Königsteiner Schlüssel, also ca. 2,7 % der nach Deutschland Geflüchteten) zugewiesen (oder sind ohnehin schon hier). Sie werden dann durch das Land nach der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt.

    Diese vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchteten erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU zunächst für ein Jahr und insgesamt für bis zu 3 Jahre.

    Es muss also weder derzeit noch während des vorübergehenden Schutzes ein Asylverfahren durchgeführt werden. Es gibt keine Pflicht, sich in die EAE zu begeben.

    Personen, die nach §24 Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, haben nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die genauen Bestimmungen für die Versorgungsleistungen werden derzeit auf Bundesebene vorbereitet.

    Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sollen Regelungen auf Bundesebene getroffen werden.

    Bei Bedürftigkeit erhalten die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sodann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewähren und werden vom Land auf Basis der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erstattet.

    Die Informationen werden laufend auf der Website des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz aktualisiert.

    FAQ-Katalog der Integrationsbeauftragten des Bundes zu Einreise, Wohnen, Gesundheit u.a.
    Die Informationen betreffen die Zuständigkeit verschiedener staatlicher Ebenen und Behörden; einige Regelungen sind noch nicht abschließend geklärt. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und sind auf der Webseite abrufbar: https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine. Bitte melden Sie Korrekturbedarf oder Ergänzungsvorschläge gerne an ASG@bk.bund.de.
    handbook germany – Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch
    Auf der Internetseite von handbook germany finden sich Informationen zur Situation an den Grenzen und zur Einreise sowie zum weiteren Aufenthalt in Deutschland. Auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits in Deutschland sind, finden hier zuverlässige und aktuelle Informationen. Handbook germany wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

    Alle Informationen finden Sie auch auf Ukrainisch und Russisch.

    Materialsammlung Informationsmaterial auf Ukrainisch und Russisch
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Übersicht mit Informationsmaterialien auf Ukrainisch und Russisch (https://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2022/03/Informationsmaterialien-fuer-ukrainische-und-russische-Fluechtlinge.pdf) zusammengestellt. Die Zusammenstellung dient als erster Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
    Wichtige Notrufnummern in Deutschland

    Rettungsdienst – medizinische Notfälle:
    112

    Polizeilicher Notruf – bei Gefahr:
    110

    Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not:

    Psychosoziale Soforthilfe (SMS/Whatsapp) für ukrainische Kinder und Jugendliche:
    https://krisenchat.de/ukraine

    Sie wollen helfen?

    Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges ist die Spenden- und Hilfsbereitschaft auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen groß. Gesucht werden nun überwiegend Wohnraumangebote für Geflüchtete und Geldspenden sowie ehrenamtliche Hilfswillige. Wie Sie den Menschen in der Ukraine und Geflüchteten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen jetzt helfen können:
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    Geld spenden
    Hier können Bürgerinnen und Bürger für die Menschen in der Ukraine spenden:

    „Bündnis Entwicklung Hilft“ und „Aktion Deutschland Hilft“ rufen mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen auf.

    BEH und ADH
    IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
    BIC: COBADEFFXXX
    Commerzbank
    Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
    www.spendenkonto-nothilfe.de

    „Bündnis Entwicklung Hilft“ ist ein Zusammenschluss von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und Welthungerhilfe. German Doctors und Oxfam sind assoziierte Mitglieder.
    www.entwicklung-hilft.de

    „Aktion Deutschland Hilft“ ist ein Zusammenschluss von 23 deutschen Hilfsorganisationen, darunter action medeor, ADRA, Arbeiter-Samariter-Bund, AWO International, CARE Deutschland, Habitat for Humanity, HELP – Hilfe zur Selbsthilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, World Vision Deutschland, Der Paritätische (darüber aktiv: arche Nova, Bundesverband Rettungshunde, Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners, Hammer Forum, Handicap International, Help Age Deutschland, Kinderverband Global-Care, LandsAid, SODI und Terra Tech)
    www.aktion-deutschland-hilft.de

    Eine Zusammenstellung von Anlaufstellen für Spendensammlungen in Thüringen findet sich beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Eine weitere Übersicht über Hilfsangebote und Spendenkonten finden sich zudem auf der Internetseite des Thüringer Landtags.

    Unterkünfte bereit stellen

      Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereitet sich intensiv auf die Aufnahme und Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vor. Ziel ist es, den ankommenden Flüchtlingen schnell und unkompliziert zu helfen. Aufgrund der allgemeinen Flüchtlingssituation stehen aktuell sowohl in den Gemeinschaftsunterkünften als auch in der Einzelunterbringung kaum freie Kapazitäten zur Verfügung. Daher sollen zunächst so viele private Angebote wie möglich akquiriert werden.

      Bürgerinnen und Bürger, die Unterkünfte bereitstellen wollen, werden gebeten, nachfolgendes Meldeformular zu nutzen. Bitte bieten Sie nur Wohnraum an, wenn Sie eine längerfristige Unterbringung der Menschen sicherstellen können und sich sicher sind, dass Sie Menschen bei sich aufnehmen möchten.

      Meldeformular
      "Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten"

      (Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet)


      Persönliche Daten




      Anschrift der Unterkunft



      Aufnahmekapazität / Beschreibung Wohnraum




























      Sprachen






      Versorgung





      Sonstige Hinweise:

      Für Rückfragen stehen die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Ukraine-Hilfe im Landratsamt, Ulrike Steinmetz und Silvia Kehr telefonisch unter 03693 485-8790 / -8791/ -8793 oder Lesya Lange (spricht fließend ukrainisch) unter Tel. 03693 485 8144 gerne zur Verfügung.

      Der Johanniterorden hat in Thüringen und Sachsen-Anhalt die Aktion “Angekommen und angenommen – Gib den Geflüchteten ein Dach” ins Leben gerufen. Die Aktion unterstützt Privatleute mit bis zu 500 Euro, die Geflüchteten ein zeitweiliges Zuhause geben oder konkret Patenschaften übernommen haben. Weitere Infos unter: www.johanniter.de

      Ehrenamtlich helfen

        Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, brauchen Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen, u. a. Begleitung zu Behörden, Orientierungshilfe in unseren Orten wie z. B. beim Benutzen der Verkehrsmittel oder Unterstützung bei Alltagsproblemen. Auch ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind herzlich willkommen.

        Wir freuen uns über jede helfende Hand. Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine ehrenamtlich unterstützen möchten, füllen Sie bitte nachfolgendes Meldeformular aus. Die Ukraine-Koordinierungsstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, sobald Hilfe benötigt wird:

        Meldeformular
        "Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten"


        Persönliche Daten:





        UkrainischRussischEnglischSonstige:


        Erreichbarkeit



        Einsatzzeiten und Einsatzbereich im Landkreis Schmalkalden-Meiningen:





        Unterstützung im Alltag (bei Behördengängen, Arztbesuchen, beim Einkaufen etc.)DolmetscherTransport/FahrdienstHilfe bei der Einrichtung von Unterkünften/WohnungenSonstiges:





















        Sonstige Hinweise:

        Für Rückfragen können sich Hilfswillige auch direkt an die Ukraine-Koordinierungsstelle unter Tel. 03693/485 – 8790; – 8791 oder -8793 oder per E-Mail an helfer@lra-sm.de wenden.

        Weitere Hilfsmöglichkeiten
        Sie können Wohnungs- und Zimmerangebote oder auch Bedarfe über #UnterkunftUkraine auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch melden. Bei „LeaveNoOneBehind“ können Sie ebenfalls Unterkunftsangebote melden, aber sich auch für andere Unterstützungsleistungen (z.B. Behördengänge, Übersetzungen, Transporte) registrieren.

        Kontakt

        Die Ansprechpartnerinnen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen für ausländerrechtliche und weitere Fragen im Zusammenhang mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sind:

        Silvia Kehr, Koordination Ukraine-Hilfe
        Telefon: +49 3693 485-8791; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

        Michaela Fischer, Koordination Ukraine-Hilfe
        Telefon: +49 3693 485-8790; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

        Stelle für Koordinierung der Unterkünfte 
        Telefon: +49 3693 485-8795; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

        Anna Wormsbecher, Dolmetscherin 
        Telefon: +49 3693 485-8792; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

        Lesya Lange (spricht fließend ukrainisch), Integrationsmanagerin im Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen
        Telefon: +49 3693 485-8144; E-Mail: ukraine@lra-sm.de