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Abfall-Tipp des Monats: Holzabfall – Welches Holz darf in privaten Haushalten verbrannt werden?

Im Herbst, wenn es draußen kalt und nass ist, genießt man gerne die wohlige Wärme eines Kamins. Aber nicht je­des Holz sollte im Feuer lan­den. Ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz sind als Holzbrennstoffe in Haushalten zugelassen.  

Behandeltes Holz/Altholz, wie z. B. Spannplatten, Paneele, Möbelteile, Dachlatten oder Balken haben im Kamin, in Feuerkörben oder in der heimi­schen Heizungsanlage nichts zu suchen.

Auch wenn das optisch nicht immer erkennbar ist, sind sie mit unterschiedlichen Stoffen behandelt. Sie sind z. B. ver­leimt, lackiert oder beschichtet und können halogenorgani­sche Verbindungen enthalten.

Bauhölzer, die für den Außen­bereich oder für Dachkonst­ruktionen konzipiert waren, sind mit Holzschutzmitteln behandelt: Dachlatten, Balken, Fenster, Außentüren. Ähnlich sieht es bei Gartenmöbeln oder Zaunlatten aus. Mit der Imprägnierung soll verhindert werden, dass das Holz verrot­tet. Bei der Abfallverbrennung entstehen gesundheitsgefähr­dende Gase; auch die Hei­zungsanlage kann Schaden nehmen. Entgegen der Ver­mutung handelt es sich bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe nicht „nur“ um eine Ord­nungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die auch als sol­che geahndet und mit hohen Bußgeldern bestraft wird.

Grundsätzlich tabu ist zudem das Vernichten von Müll im Ofen!

Tipp: Kleinmengen Altholz (bis 100 kg) aus Privathaushalten kön­nen gegen eine Gebühr am Wertstoffhof in Meiningen abgegeben werden. Größere Mengen Altholz müssen direkt über ein Recyclingunterneh­men entsorgt werden.

Kontakt für Rückfragen

Landratsamt Schmalkalden- Meiningen
Fachdienst Abfall und Altlasten
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693/485-8362 und -8369
E-Mail: fd.abfall@lra-sm.de