Im Herbst, wenn es draußen kalt und nass ist, genießt man gerne die wohlige Wärme eines Kamins. Aber nicht jedes Holz sollte im Feuer landen. Ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz sind als Holzbrennstoffe in Haushalten zugelassen.
Behandeltes Holz/Altholz, wie z. B. Spannplatten, Paneele, Möbelteile, Dachlatten oder Balken haben im Kamin, in Feuerkörben oder in der heimischen Heizungsanlage nichts zu suchen.
Auch wenn das optisch nicht immer erkennbar ist, sind sie mit unterschiedlichen Stoffen behandelt. Sie sind z. B. verleimt, lackiert oder beschichtet und können halogenorganische Verbindungen enthalten.
Bauhölzer, die für den Außenbereich oder für Dachkonstruktionen konzipiert waren, sind mit Holzschutzmitteln behandelt: Dachlatten, Balken, Fenster, Außentüren. Ähnlich sieht es bei Gartenmöbeln oder Zaunlatten aus. Mit der Imprägnierung soll verhindert werden, dass das Holz verrottet. Bei der Abfallverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Gase; auch die Heizungsanlage kann Schaden nehmen. Entgegen der Vermutung handelt es sich bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe nicht „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die auch als solche geahndet und mit hohen Bußgeldern bestraft wird.
Grundsätzlich tabu ist zudem das Vernichten von Müll im Ofen!
Tipp: Kleinmengen Altholz (bis 100 kg) aus Privathaushalten können gegen eine Gebühr am Wertstoffhof in Meiningen abgegeben werden. Größere Mengen Altholz müssen direkt über ein Recyclingunternehmen entsorgt werden.
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Landratsamt Schmalkalden- Meiningen
Fachdienst Abfall und Altlasten
Obertshäuser Platz 1
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