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Teilnahmebedingungen Möhrchen-Rallye

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel des Projekts „Möhrchen-Rallye durch die Prachtregion“

Veranstalter:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Fachbereich Büro der Landrätin
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel des Projekts „Möhrchen-Rallye durch die Prachtregion“ und dessen Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen:

§ 1 Gewinnspiel

Das Projekt „Möhrchen-Rallye durch die Prachtregion“ wird vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Büro der Landrätin durchgeführt. Alle, die bis 07. Juli 2023 fünf der elf im Heft vorgestellten Ausflugsziele besucht haben, können am Gewinnspiel teilnehmen. Es werden unter allen Teilnehmer*innen 20 Sieger ausgelost. Zu gewinnen gibt es je zehn Prachtregion-Rucksäcke und Prachtregion-Turnbeutel plus Trostpreise.

 

§ 2 Teilnehmende

Teilnehmen können alle Einwohner des Landkreises Schmalkalden Meiningen, welche die „Möhrchen-Rallye durch die Prachtregion“ absolviert haben.  Mitarbeiter des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

  • Kinder und Jugendliche dürfen nur durch die gesetzlichen Vertreter bzw. Sorgeberechtigte am Gewinnspiel angemeldet werden.
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist das Einsenden des “Möhrchen-Rallye-Beilegers” per Post oder E-Mail mit Angabe der persönlichen Kontaktdaten.
  • Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 erfolgen.
  • Einsendeschluss ist der 7.Juli.2023.
  • Die Teilnehmenden erklären sich mit der Veröffentlichung des vollständigen Namens und Wohnortes im Falle eines Gewinnes einverstanden.

 

§ 3 Ausschluss

  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  • Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben macht.

 

§ 4 Durchführung und Abwicklung

  • Jeder Teilnehmende muss den Möhrchen-Rallye-Beileger mitnehmen, wenn die Ausflugsziele besucht werden. Der Beileger muss an der Kasse vorgezeigt werden, wo die Teilnehmenden einen Möhrchen-Stempel erhalten. 
  • Wenn die Stempel für fünf von den elf vorgestellten Rallye-Stationen eingesammelt wurden, kann der Möhrchen-Rallye-Beileger per Post an das Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen oder als Foto per Einreichung an folgende E-Mail-Adresse info@lra-sm.de gesendet werden.
  • Die Einreichung des Beilegers muss unter Angaben der persönlichen Kontaktdaten wie Vorname, Nachname,  Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgen.
  • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer ausdrücklich den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung unter https://www.lra-sm.de/?page_id=31301  zu.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenfrei. 
  • Die Übergabe der Gewinne erfolgt nach Auslosung, spätestens bis zum 31.08.2023.
  • Die Teilnehmenden können jederzeit in schriftlicher Form von der Teilnahme am Gewinnspiel zurücktreten.
  • Das Gewinnspiel endet am 07.07.2023. Zusendungen nachdem 07.07.2023 werden nicht in der Auslosung berücksichtigt.
  • Die Ziehung der Gewinner erfolgt nach dem 07.07.2023 im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.
  • Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.

 

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspieles

Der Veranstalter behält sich vor, dass Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem; Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 6 Rechtseinräumung

  • Jeder Teilnehmende räumt dem Veranstalter die Speicherung der eingesendeten Daten bis zum Projektabschluss, längstens bis zum 31.08.2023 ein. Die eingesandten Daten werden nicht ohne Zustimmung des Teilnehmenden veröffentlicht. Eine Löschung der Daten erfolgt automatisch nach Projektende, spätestens bis 31.08.2023.

 

§ 7 Datenschutz

  1. Eingereichte Daten werden beim Einsenden im Rahmen des Projekts „Möhrchen-Rallye durch die Prachtregion“ und ausschließlich zur Durchführung des Projekts einschließlich des Gewinnspiels gespeichert. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden, was jedoch den Ausschluss am Gewinnspiel zur Folge hat.
  2. Die eingereichten Daten werden nach Abschluss des Projektes „Möhrchen-Rallye durch die Prachtregion“, spätestens bis zum 31.08.2023 gelöscht.
  3. Die ausführlichen Formulierungen zum Datenschutz des Gewinnspiels stehen auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen unter dem Link https://www.lra-sm.de/?page_id=31301 zur Verfügung.