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Aufbauhilfe Hochwasser: Antragsfristen enden dieses Jahr

Die Kommunalaufsicht im Landratsamt weist daraufhin, dass zahlreiche Antragsfristen für die Aufbauprogramme zur Hochwasserhilfe am 31. Dezember dieses Jahres enden.

Dies betrifft das

  • Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen

Die abschließenden Maßnahmepläne der Gemeinden sind bis spätestens 31. Dezember 2014 bei der Programmbestätigungskommission im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vorzulegen (Voraussetzung für Antragstellung bis zum 30. Juni 2015).

  • Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen

Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2014 über die Gemeinde bei der Bewilligungsstelle im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schriftlich einzureichen.

  • Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers vom 18.Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft

Es können nur Schäden berücksichtigt werden, die bis spätestens 31.12.2014 bei der zuständigen Antragsbehörde im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaften und Kultur angemeldet werden.

  • Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers vom 18.Mai bis zum 4.Juli 2013 in Thüringen an ländlicher Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden

Anträge sind bis spätestens 31. Dezember 2014 (Ausschlussfrist) bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

Nähere Informationen und eine Übersicht über die einzelnen Richtlinien erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite:

https://www.thueringen.de/th9/tmblv/hochwasser