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Schülerbeförderung

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist Träger der Schülerbeförderung für die in seinem Gebiet
wohnenden Schüler. Die Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem
Schulweg.

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht für Schüler
1. der allgemein bildenden Schulen,
2. des beruflichen Gymnasiums,
3. des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ),
4. der Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden
Abschluss vermitteln.

In der Regel ist die Beförderung notwendig
1. für Schüler bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens 2 km,
2. für Schüler ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens 3 km.

Eine Mindestbegrenzung entfällt, wenn der Schulweg besondere Gefahren für die Sicherheit und
Gesundheit birgt oder wenn Schüler wegen einer Behinderung befördert werden müssen. Der
Schulweg ist der kürzeste, verkehrsübliche und sichere Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers
und der Schule. Der Träger der Schülerbeförderung entscheidet bei einer notwendigen Beförderung,
ob er die Schüler zur Schule befördert oder ihnen oder ihren Eltern die notwendigen Aufwendungen
für den Schulweg erstattet.

Wichtig
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der
Wohnung und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Schulabschluss
ermöglicht (vorrangig und in der Regel über den ÖPNV).
Mit der Schulanmeldung erfolgt die Anmeldung der Beförderung. Im „Normalfall“ (Besuch der
nahegelegensten Schule, Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV – usw.) werden
alle weiteren Schritte über die Schule abgewickelt. Für die weiteren Fälle bedarf es der individuellen
Antragstellung.