Der Bereich Waffenwesen ist zuständig für die Erteilung und Versagung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Erlaubnissen zur Waffenherstellung und zum Waffenhandel sowie von Schießerlaubnissen außerhalb von Schießstätten, die Erlaubniserteilung zur Betreibung oder Änderung von Schießstätten, deren Nutzungsuntersagung und regelmäßige sicherheitstechnische Überwachung. Außerdem führt die Behörde Kontrollen zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen durch. Die Behörde ist seit dem 1. Januar 2013 an das Nationale Waffenregister angeschlossen.
Kontakt
Frau Bagger
Haus 1, Zimmer 120
Tel.: 03693/485-8150
Fax: 03693/485-8261
Frau Schleicher
Haus 1, Zimmer 119
Tel.: 03693/485-8149
Fax: 03693/485-8261
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Alterserfordernis nach § 27 Abs. 4 WaffG
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer Schießstätte
- Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK)
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Antrag Verbringungserlaubnis
- Anzeigeformular zum Erwerb oder Überlassen von Waffen
- Biathlon Formblatt A
- Biathlon Formblatt B
- Hinweise zur Waffenaufbewahrung
- Leihschein
- Waffenwesen Datenschutzhinweise und Informationspflicht zur Erhebung personenbezogener Daten