Die Berufe „Hebamme“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ erfreuen sich weiter großer Beliebtheit. Nun gibt es die Möglichkeit sich in diesen Berufsgruppen weiter zu qualifizieren.
Mit der Zusatzqualifikation zur Familienhebamme erwirbt eine Hebamme das Wissen und die Fähigkeiten, Mütter und Familien zu unterstützen, die ausgiebiger oder länger die Hilfe einer Hebamme brauchen, weil sie sich in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen befinden.
„Die Aufgaben einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) liegen vor allem in der Betreuung von Familien mit behinderten, chronisch kranken oder frühgeborenen Kindern. Aber auch Kindern mit Regulationsstörungen und bei anderweitig belastenden Lebenssituationen steht die Familienkrankenschwester mit Rat und Tat zur Seite. Sie erklärt Eltern den entwicklungsfördernden Umgang mit ihren Kindern. Ihre Leistungen erbringt sie bei Hausbesuchen oder in der Begleitung zu weiteren Angeboten. Sie vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen und ist – ebenso wie z.B. die Familienhebammen – Lotsin durch die zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen“, erklärt Peter Brehm, Leiter des Fachdienstes Jugend im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. „Wir möchten auf diese Ausbildungsmöglichkeit hinweisen, weil wir im Jugendamtsbereich gerne jungen Familien auch diese Hilfe anbieten möchten.“
Diese Zusatzausbildung wird derzeit für Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Thüringen vom Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Schmalkalden- Meiningen
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen / Frau Paula
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693/485636
Mail: s.paula@lra-sm.thueringen.de