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Kreistag beschließt Anstieg der Abfallgebühren – keine Extra-Zahlungen für Grünschnitt-Abgabe

Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat in einer Sondersitzung am 28. November 2024 mehrheitlich eine neue Abfallsatzung sowie eine neue Abfallgebührensatzung für den Zeitraum ab 2025 beschlossen. Der Beschluss ist notwendig, weil die Biotonne eingeführt wird und der bisherige Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren zum Ende des Jahres 2024 ausläuft. Angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich der Entsorgung und Verwertung von Abfällen, war eine Überarbeitung der Gebühren unerlässlich.

Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen:

  1. Änderung der Abfallgebühren
    Die gestiegenen Entsorgungskosten, unter anderem bedingt durch steigende Transportkosten, höhere Energiepreise, eine steigende Co2-Steuer, die zwingend vorgeschriebene weitere Einführung von Elektrofahrzeugen im Abfallmanagement (in Höhe von 15 Prozent der Fahrzeuge einer Flotte ab 2026 im öffentlichen Bereich) sowie die gestiegenen Kosten für die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll in der Restabfallbehandlungsanlage in Zella-Mehlis machen eine Anpassung der Abfallgebühren notwendig. Bisher wurden hier 46,32 Euro/Person und Jahr berechnet. Ab 2025 ist eine Grundgebühr pro Person 48,48 Euro im Jahr vorgesehen. Die Leistungsgebühr für die Restmüllabfuhr soll aufgrund der gestiegenen Transport- und Entsorgungskosten auf 0,0681 Euro pro Liter anteigen. Das würde bedeuten, dass eine Leerung eines 80-Liter-Behälters künftig 5,45 Euro kostet, vormals waren es 4,86 Euro.
  2. Einführung der Biotonne ab 2025 Ab Januar 2025 wird im gesamten Landkreis die Biotonne flächendeckend eingeführt. Dies folgt den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Forderung nach einer verstärkten Verwertung biologischer Abfälle sowie entsprechend gefasster Kreistagsbeschlüsse. Die Einführung der Biotonne führt aber nur für diejenigen zu Mehrkosten, die auch eine Biotonne nutzen. Diejenigen, die eine Befreiung vom Anschluss mit der Biotonne bis 31.10.2024 beantragt hatten und bei denen dies nicht beanstandet wurde, müssen keine gesonderte Gebühr für die Biotonne zahlen.  Weitere Informationen zur Biotonne auf Seite www.lra-sm.de/biotonne 

Beispielhafte Gebührensätze für 2025 entsprechend der Beschlussvorlagen

Vergleich der Gebührenhöhen (2 – Personen – Haushalt)

  • Bisher ohne Biotonne: bei Eigenkompostierung 480 l Mindestleerung: 121,78 Euro/Jahr
  • neu ohne Biotonne: bei Eigenkompostierung 480 l Mindestleerung: 129,65 Euro/Jahr bzw. 5,40 Euro/Person und Monat
  • Bisher ohne Biotonne: ohne Eigenkompostierung 800 l Mindestleerung: 141,20 Euro/Jahr
  • neu mit Biotonne: 480 l Mindestleerung: 197,81 Euro/Jahr bzw. 8,24 Euro/Person und Monat

Vergleich der Gebührenhöhen (3 – Personen – Haushalt)

  • Bisher ohne Biotonne: bei Eigenkompostierung 720 l Mindestleerung: 182,66 Euro/Jahr
  • neu ohne Biotonne: bei Eigenkompostierung 720 l Mindestleerung: 194,47 Euro/Jahr bzw. 5,40 Euro/Person und Monat
  • Bisher ohne Biotonne: ohne Eigenkompostierung 1200 l Mindestleerung: 211,80 Euro/Jahr
  • neu mit Bio: 720 l Mindestleerung: 262,63 € Jahr bzw. 7,30 Euro/Person und Monat

Vergleich der Gebührenhöhen (4 – Personen – Haushalt)

  • Bisher ohne Biotonne: bei Eigenkompostierung 960 l Mindestleerung: 243,55 Euro/Jahr
  • neu ohne Biotonne: bei Eigenkompostierung 960 l Mindestleerung: 259,30 Euro/Jahr

bzw. 5,40 Euro/Person und Monat

  • Bisher ohne Biotonne: ohne Eigenkompostierung 1600 l Mindestleerung: 282,40 Euro/Jahr
  • neu mit Bio: 960 l Mindestleerung: 327,46 Euro/Jahr bzw. 6,82 Euro/Person und Monat

Weitere generelle Eckpunkte der Abfallentsorgung im Landkreis

  • Es wird für die Abgabe und Verwertung von Grün-, Ast- und Strauchschnitt an den offiziellen Sammelplätzen – zunächst bis Ende 2026 weiterhin keine gesonderte Gebühr erhoben.
  • Bei Eigenkompostierung sowie bei Nutzung der Biotonne wird das Mindestleerungsvolumen für Restmüll generell auf 240 l pro Person und Jahr gesenkt, was sowohl die Kosten als auch das Abfallaufkommen verringert.
  • Optimierte Serviceleistungen Neben den bestehenden Abholangeboten für Restmüll, Sperrmüll und Elektroschrott wird die Sammlung von Schadstoffen und Alttextilien weitergeführt. Zusätzlich stehen den Bürgern des Landkreises Wertstoffhöfe in Meiningen, Schmalkalden, Zella-Mehlis und Kaltennordheim zur Verfügung​.
  • Entlastungen für Familien und Pflegebedürftige Familien mit Kleinkindern sowie pflegebedürftige Personen profitieren weiterhin von der Möglichkeit, Windel- und Abfallsäcke zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Ein Windelsack kostet wie bisher 2,80 Euro.