Home 9 News 9 Häufige Fragen: „Aujeszky’sche Krankheit“ bei Wildschweinen

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Häufige Fragen: „Aujeszky’sche Krankheit“ bei Wildschweinen

Worum handelt es sich bei der „Aujeszky’schen Krankheit“ (AK)?

Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die vorrangig bei Schweinen, aber auch bei anderen Säugetieren auftreten kann. Die Krankheit äußert sich in Nerven- und Verhaltensstörungen: Juckreiz, Erbrechen, Wesensveränderungen, Lähmungserscheinungen oder ähnliche Krankheitsbilder. Bei Wildschweinen verläuft die Krankheit oft unbemerkt: sie setzen sich häufig „still“ mit der Krankheit auseinander und entwickeln körpereigene Abwehrstoffe, Antikörper genannt. Sollten jedoch Hunde oder Katzen erkranken, so wäre der Verlauf in der Regel tödlich. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, sie gelten als immun.

Wie häufig kommt die Aujeszky’sche Krankheit vor?

Das ist nicht einfach zu beantworten. Deutschland gilt als frei von der AK in Bezug auf Hausschweine. Bei Wildschweinen hingegen gibt es deutschlandweit regionale Häufungen von Antikörperbefunden in den verschiedenen Bundesländern. In unserem Landkreis stellt das Gebiet der Rhön einen solchen Schwerpunkt dar: Von 447 Wildschwein-Blutproben, die seit 01.01.2024 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf AK untersucht wurden, gab es bis jetzt 47 positive Befunde, das entspricht also ungefähr 10 Prozent. Überhaupt bestätigte sich in den letzten Jahren, dass seit dem Jahr 2018 im Landkreis ca. 10-30 Prozent aller erlegten Wildschweine Antikörper gegen die Aujesky’sche Krankheit entwickelt hatten, sich also mindestens einmal in ihrem Leben schon einmal mit der Krankheit auseinandergesetzt haben. Ob diese Tiere dann auch tatsächlich Virusausscheider sind, lässt sich nicht beantworten. Bei Hunden und Katzen sind Ansteckungen deutschlandweit allerdings extrem selten. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist bislang kein Haustier aufgrund der Aujesky’schen Krankheit zu Schaden gekommen.

Warum werden Blutproben von Wildschweinen untersucht?

Seit vielen Jahren wird im Freistaat Thüringen ein „Monitoringprogramm“ bei Wildschweinen durchgeführt, über das Jägerinnen und Jäger Blutproben von erlegtem Schwarzwild einsenden können. Diese werden vorrangig auf das Virus der „Afrikanischen Schweinepest“ untersucht, da diese Tierseuche eine erhebliche Gefahr für die Schweinebestände des Landes darstellen würde. Um umfassend über die Tierseuchenlage informiert zu sein, werden alle eingesandten Blutproben auf die Aujeszky’sche Krankheit mit untersucht.

Sind Hunde und Katzen nun gefährdet?

Richtig ist, dass infizierte Wildschweine lebenslang Virusträger sind und das Virus über Körperflüssigkeiten ausscheiden können. Die Hunde von Jägerinnen und Jägern sind also insofern gefährdet, falls sie Kontakt zum Blut (Jägersprache: „Schweiß“) oder zum rohen Fleisch von Wildschweinen haben. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung klärt hier seit regelmäßig gegenüber der Jägerschaft entsprechend auf. „Jagdhunde sollten keinen ‚Schweißkontakt‘ zu Wildschweinen in gefährdeten Regionen haben“, so Amtstierarzt und Fachdienstleiter Dr. David Sporn. „Für infizierte Hunde gibt es keine Heilungsmöglichkeiten, eine Impfung ist ebenfalls nicht möglich“. Eine Ansteckung von anderen Hunden oder gar Katzen ist aus Sicht der Veterinärbehörde aber extrem unwahrscheinlich, da diese üblicherweise keinen Kontakt zum „Schweiß“ von Wildschweinen haben. Aber: „Die Leinenpflicht im Wald nach Thüringer Waldgesetz sollte natürlich ohnehin eingehalten werden“, so Dr. Sporn.

Was ist das Fazit?

Ein Antikörperbefund gegenüber der Aujeszky’schen Krankheit beim Wildschwein ist in unserer Gegend keine Seltenheit. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung klärt hier seit vielen Jahren zielgerichtet gegenüber der Jägerschaft auf. Eine Ansteckung von Jagdhunden ist leicht vermeidbar, wenn bestimmte Verhaltensregeln seitens der Jäger eingehalten werden. Die Infektionsgefahr für privat gehaltene Haustiere wird als verschwindend gering eingeschätzt.

Wo kann ich mich weiterführend informieren?

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat auf seiner Website ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger herausgegeben. Selbstverständlich stehen die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auch jederzeit für Informationen zur Verfügung: Tel. 03693/485-8165. Für weitere Hintergründe zur Aujeszky’schen Krankheit wird auf die entsprechenden Informationen des Nationalen Referenzlabors (Friedrich-Loeffler-Institut) verwiesen: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00036509/FLI-FAQ-AK-2021-03-22_bf.pdf

Stand: 04.11.2024