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Eigenbeteiligung in der Schülerbeförderung ab 11. Klasse entfällt

Ab dem kommenden Schuljahr können auch anspruchsberechtigte Schüler ab der Klassenstufe 11 kostenlos den Bus zwischen ihrem Wohnort und der nächstgelegenen Schule nutzen. Der Antrag steht ab sofort auf der Website des Landratsamtes hier zum Download bereit. Einen entsprechenden und im wahrsten Sinne des Wortes wegweisenden Beschluss hatte der Kreistag kürzlich gefasst, um die finanzielle Belastung für Familien zu verringern, mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern.

Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen für die Zukunft. Der Landkreis will daher optimale Bedingungen für den Schulbesuch schaffen und den Schülerinnen und Schülern den Weg zum individuell höchstmöglichen Schulabschluss ebnen. Ein Teil dieser Bemühungen betrifft auch den täglichen Schulweg, der als wichtiger Aspekt betrachtet wird.

Die bisherige Finanzierungssystematik, die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11, 12 und 13 beziehungsweise deren Eltern zu einem erheblichen Teil an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt, hat diesbezüglich auch zu Fehlanreizen geführt. Um diese auszuschließen, hat der Kreistag entschieden, ab dem Schuljahr 2024/2025 die entstehenden Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule für Anspruchsberechtigte auch ab der Klassenstufe 11 vollständig zu übernehmen. „Die Frage des bestmöglichen Schulabschlusses sollte keine Frage des Geldbeutels, sondern eine individuelle Entscheidung je nach Fähigkeiten und Präferenzen sein. Wobei man natürlich nicht nur mit Abitur, sondern auch mit der mittleren Reife hervorragend Karriere bei uns im Landkreis machen kann“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

Der Fachdienst Schulen hat nun ein überarbeitetes Antragsformular eingeführt, um sicherzustellen, dass berechtigte Personen diese Unterstützung erhalten. Ab sofort steht der entsprechende Antrag online zur Verfügung, was den Prozess für die Antragsteller vereinfacht und beschleunigt. Der Eigenanteil für Eltern beziehungsweise volljährige Schüler entfällt dabei künftig. Die Abrechnung erfolgt weiterhin halbjährlich im Antragsverfahren.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an den Fachdienst Schulen wenden. Ansprechpartner ist Herr Hiebel (Tel. 03693 485 8564, E-Mail: d.hiebel@lra-sm.de. Anträge können jederzeit gestellt werden.