Nachbarschaftshilfe bietet eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige, stärkt das soziale Gefüge innerhalb der Nachbarschaft und trägt zur Entlastung von Angehörigen bei. Das Netzwerk Pflege des Landkreises Schmalkalden-Meiningen macht in diesem Zusammenhang auf eine wichtige Information aufmerksam: Menschen mit Pflegegrad in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, der für verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden kann.
Eine besonders praktische Möglichkeit, diesen Entlastungsbetrag zu nutzen, ist die Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe. Diese umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, darunter die Begleitung zum Arzt, Einkaufshilfe sowie die hauswirtschaftliche Unterstützung und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen.
vhs-Grundkurs im Juni
Um als Nachbarschaftshelfer tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es erforderlich, sich bei der eigenen Pflegekasse zu registrieren und einen anerkannten Kurs für Nachbarschaftshilfe zu absolvieren. Im Rahmen der Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen bietet zum Beispiel die vhs “Eduard Weitsch” Schmalkalden-Meiningen einen kostenfreien Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ an. Dieser findet am Montag, den 3. Juni 2024 von 10:00 bis 19:00 Uhr in der Strupp‘schen Villa, Bernhardstraße 4, Raum 1.02, in Meiningen statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 03693/50180 oder per E-Mail an anmeldungen-mgn@vhs-sm.de. Es wird empfohlen, den nahegelegenen Volkshaus-Parkplatz zu nutzen. Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen sind an der Strupp’schen Villa begrenzt vorhanden (bitte Bedarf vorab anmelden).
Für Interessierte in Thüringen ist darüber hinaus die Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2024 zu beachten. Bis dahin ist es möglich, sich bei seiner Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer zu registrieren und die Hilfe bei der Pflegekasse der Pflegeperson ohne Kurs abzurechnen. Personen, die bis zu diesem Zeitpunkt den Kurs erfolgreich abschließen, können ihr Teilnahmezertifikat nachreichen, um ihre Registrierung aufrechtzuerhalten. Andernfalls droht ab dem 1. Januar 2025 der Verfall der Registrierung.
Voraussetzungen beachten
Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen Nachbarschaftshelfer volljährig sein, dürfen nicht mit der Pflegeperson in einem Haushalt leben oder bis zum 2. Grad verwandt sein. Sie sollten im engeren Umkreis wohnhaft sein, dürfen nicht als Pflegeperson für den Pflegebedürftigen tätig sein und dürfen Pflegebedürftige maximal 40 Stunden pro Monat unterstützen. Ein ausreichender Versicherungsschutz des Nachbarschaftshelfers ist erforderlich.
Registrierte Nachbarschaftshelfer haben die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten. Diese kann über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person abgerechnet werden, indem sie den Entlastungsbetrag gemäß §45B SGB XI nutzen.
Weitere Auskunft zu den Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe erteilt gern der Pflegestützpunkt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen unter Tel. 03693/485-8544 oder E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-sm.de. Auch gibt es vom Thüringer Sozialministerium einen ausführlichen Flyer zum Thema, der auf der Landkreis-Website https://www.lra-sm.de/?page_id=19852 unter dem Reiter „Weiterführende Informationen“ zum Download zur Verfügung steht.