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13. Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes: Jetzt Antrag auf Förderung stellen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat seit 2009 rund 500 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Dadurch konnten deutschlandweit mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln saniert werden. Auch in diesem Jahr wird ein Denkmalschutz-Sonderprogramm aufgelegt.

Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und tragen dazu bei, die Kulturlandschaft zu erhalten. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten beträgt bis zu 50 Prozent und kann durch Mittel von engagierten Projektträgern, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter ergänzt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Interessierte beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Hier können auch die Antragsformulare angefordert und eingereicht werden:

Freistaat Thüringen

Thüringisches Landesamt
für Denkmalpflege und Archäologie
Petersberg
Haus 12
99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 573 414 300

Website: https://denkmalpflege.thueringen

Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms sind durch das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie bis zum 19. April 2024 bei der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einzureichen. Gegebenenfalls sollte eine kürzere Frist zur Vorlage der Anträge beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie eingeplant werden.

Die Fördergrundsätze zum Denkmalschutz-Sonderprogramm sind nachfolgend online abrufbar:

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