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Kreistag beschließt Resolution zur Asyl- und Migrationspolitik

Der Kreistag hat am 25. Januar 2024 mehrheitlich eine Resolution für einen Wandel in der Asyl- und Migrationspolitik beschlossen. Der Kreistag fordert eine Wende in der Migrationspolitik des Bundes, aber auch des Landes und fordert im Einzelnen:
 
1.
Eine wirksame Bekämpfung der illegalen Migration nach Deutschland. Es braucht eine Abweisung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive bereits an den europäischen Außengrenzen, spätestens aber an der deutschen Grenze. Daneben ist auch die Schleuserkriminalität konsequent zu bekämpfen, die aus Einzelschicksalen unmenschlich Profit schlägt. Dafür muss die Bundespolizei entsprechend sachlich, fachlich und mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen ausgestattet werden, um ihre Aufgaben verlässlich zu koordinieren und konsequent umsetzen zu können.
 
2.
In diesem Zusammenhang muss die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auch weiterhin kontinuierlich überprüft und erweitert werden. Mit Moldau und Georgien ist ein Anfang gemacht. Zumindest Tunesien, Marokko, Algerien und Indien sollten jedoch im nächsten Schritt ernsthaft überprüft und in die Liste aufgenommen werden. Staaten, die bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen nicht mitwirken, dürfen nicht weiterhin in den Genuss von Hilfsprogrammen der Bundesrepublik Deutschland kommen, außer den völkerrechtlich gebotenen.
 
3.
Der Bund muss leistungsstarke Verwaltungsstrukturen im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) garantieren, um die gängige Gesetzes- und Verordnungslage schnell, effektiv und effizient umzusetzen. Die Ausweisung von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten muss unumkehrbarer Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns sein.
 
4.
Wir brauchen effektive und funktionierende Rückführungsstrategien, insbesondere für straffällig gewordene Flüchtlinge. Eine fortdauernde Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland muss dringend gestoppt werden, durch eine klare Trennung von Asyl und Migration, so wie es auch im Asylgesetz vorgesehen ist. Ausreisepflichtige Migranten müssen das Land schnellstens verlassen, insbesondere aber auch Straftäter und Gefährder. Menschen ohne Bleibeperspektive dürfen gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden, um eine Rückführung nicht zu erschweren.
 
5.
In diesem Zug fordern wir einen rechtlichen Rahmen für eine drastische Reduzierung von Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber verbunden mit der Pflicht, die Unterkünfte des Landkreises mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu verlassen.
 
6.
Die Sozialleistungen und die weiteren Vergünstigungen in Deutschland sind im internationalen Vergleich zu hoch. Dadurch wurde in den vergangenen Jahren ein Fehlanreizsystem geschaffen. Die Sozialleistungen für Migranten müssen im europäischen Maßstab harmonisiert und als Überbrückungssystem umgebaut werden. Auch das System des Rechtskreisträgerwechsels für ukrainische Flüchtlinge muss beendet werden. Ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland muss daher an eine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme und eine Mitwirkungspflicht gekoppelt werden. Auch die Ausübung ehrenamtlicher Beschäftigung ist denkbar. Wer absichtlich falsche Angaben macht oder die Mitwirkung im Asylverfahren verweigert, verwirkt sein Aufenthaltsrecht. Ebenso, wer offensichtlich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, sei es verbal oder durch Taten.
 
7.
Die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber wird ausdrücklich unterstützt. Der Landkreis wird unverzüglich die notwendigen Strukturen dafür schaffen.
 
8.
Der Fachkräftebedarf der Wirtschaft ist ohne Zuwanderung aus dem Ausland nicht zu stemmen. Deutschland braucht ein wirksames Zuwanderungsgesetz, damit Unternehmen ihren großen Fachkräftebedarf decken können. Dafür braucht es gezielte Zuwanderung, allerdings nicht in die Sozialsysteme, sondern in den 1. Arbeitsmarkt.
 
9.
Weiterhin muss sich der Bund dafür stark machen, dass für anerkannte Flüchtlinge Sprachkurse in ausreichender Zahl mit kurzem zeitlichen Vorlauf zur Verfügung stehen, damit diese schnell in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden können. Zur Überwindung des Hilfebezuges ist auch die Arbeitsaufnahme von einfachen Helfertätigkeiten zumutbar. Ein Berufsschutz für etwaige Beschäftigungen aus dem Heimatland darf es im SGB II nicht geben – zumal Berufsabschlüsse oftmals nicht vergleichbar sind bzw. anerkannt werden können. In der Folge reichen einfache Sprachkenntnisse oftmals aus, um einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, um damit die Sprache zu vertiefen und die gesellschaftliche und berufliche Integration darüber voran zu treiben.
 
10.
Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Asyl wird bei all den Themen grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Allerdings besteht angesichts der aktuellen und der wahrscheinlich bevorstehenden globalen Flüchtlingsbewegungen hoher Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung des Individualrechts auf Asyl durch entsprechende gesetzliche Regularien und Maßnahmen.
 
11.
Wir fordern eine vollständige Übernahme der Kosten für Bewachung, Unterbringung und soziale Betreuung.