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Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de

Wer Jahrgang 1965 bis 1970 ist und einen Papierführerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Der Wechsel kann auch noch später vorgenommen werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Fahrerlaubnis zwar gültig bleibt, aber das Dokument seine Gültigkeit verliert. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann von der Polizei mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden. Wer nach 1971 geboren wurde und einen alten Papierführerschein besitzt,  muss diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch

  • gültiger Personalausweis ODER gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original
  • Führerschein im Original
  • falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen (oder das VPKA Meiningen / Schmalkalden ausgestellt wurde: „Karteikartenabschrift“ der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat (diese kann dort per Post, telefonisch oder online angefordert werden)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Für diesen Antrag werden Gebühren in Höhe von 30,40 € mit Direktversand des Führerscheines (wenn möglich) erhoben.

Hier geht es zur Onlineterminbuchung: