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Landesprogramm LSZ: Anträge für Förderprojekte bis 15. Oktober 2023 einreichen

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz LSZ ist ein Förderprogramm des Freistaates Thüringen. Das LSZ nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick und unterstützt Projekte und Angebote genau dort, wo man wohnt, arbeitet und lebt. Unter dem Motto „Wir alle sind Familie“ wird das Zusammenleben der Generationen gefördert. Die Beteiligung und Mitwirkung von Familien an der Weiterentwicklung des LSZ ist dabei ein zentraler Bestandteil.

In den zurückliegenden Sommermonaten waren die Mitarbeiterinnen der Sozialplanung mit einem Infostand unterwegs, um die Familien vor Ort zu befragen. Zum Familienaktionstag am 18. Juni in Breitungen und zum Stadtteilfest im Walperloh in Schmalkalden am 7. Juli hatten Familien die Möglichkeit, ihre Wünsche für Familien auf individuell gestaltete Wunschzettel zu schreiben und persönlich in ein Wunschglas zu werfen oder T-Shirts mit Wünschen zu gestalten, die dann am Infostand aufgehängt wurden. Zum Kinderfest am 26. August auf Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden konnten Kinder ihre ganz eigenen Wünsche für die Familie und für ein gutes Zusammenleben aufs Papier bringen und ebenfalls ins Wunschglas werfen. „So sind während dieser Aktionen zahlreiche T-Shirts, Wunschzettel und Bilder mit vielen Ideen und Wünschen zu den Themenbereichen Gesundheit, Wohlbefinden, Zeit haben, in Frieden leben und präventive Angebote für Familien entstanden“, berichtet Tamara Wedel aus der Sozialplanung des Landratsamtes.

Gleichzeitig blieb bei den Aktionen genügend Zeit für intensive Gespräche zu den Unterstützungsangeboten „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ und „Familienfonds“. Ziel dieser Angebote ist die Förderung der sozialen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensärmeren Familien im Landkreis. „Wir wollen sicherstellen, dass diese jungen Menschen Angebote der Bildung, Freizeit und Kultur im Landkreis besser nutzen können“, so Wedel. „Wir danken deshalb allen Familien und Kindern, die sich an den Aktionen vor Ort beteiligt haben.“

Wer ebenfalls Ideen hat, wie man die Gemeinschaft und das Zusammenleben der Generationen stärkt, kann schriftlich einen Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen des LSZ bis spätestens zum 15. Oktober 2023 für den Förderzeitreitraum von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 unter Verwendung der bereitgestellten Antragsformulare stellen.

Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen, den möglichen Handlungsfeldern sowie die Antragsunterlagen stehen bereit unter: https://www.lra-sm.de/?page_id=24879.

Wer Ideen, Anregungen, Vorschläge zum LSZ oder Fragen zum Familienfonds hat, kann sich gerne bei den zuständigen Mitarbeiterinnen Tamara Wedel oder Yvonne Beck unter der Telefonnummer 03693/485 8523 oder per E-Mail an fd.soziales@lra-sm.de melden.