Bund und Länder haben sich nach monatelanger Hängepartie auf die Ausgestaltung eines Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl, Pellets & Co.).
Das Online-Antragsverfahren für Thüringen ist am 8. Mai 2023 gestartet: Die Antragstellung ist für Thüringerinnen und Thüringer ab sofort über die Portaladresse https://nle-brennstoffhilfe.de/ der Kasse Hamburg möglich. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Interessierte können auch den Online-Rechner nutzen, um die Höhe einer möglichen Entlastung vorab zu berechnen.
Für Nachfragen zum Heizkostenzuschuss, insbesondere zu Antragsformularen, hat das Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz auch eine kostenfreie „Thüringen-Hotline zum Härtefallfonds“ eingerichtet unter Tel. 0800/100 12 38 (Mo-Fr, 8-18 Uhr).
Bund stellt Ländern 1,8 Mrd. Euro für Härtefallregelung zur Verfügung
Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Wer genau in diese Härtefallregelung fällt, das hat der Bund genau definiert.
Thüringen hat sich übrigens einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen. Alle wichtigen Fragen und Antworten wie z.B.
- Für wen ist die neue Härtefallregelung?
- Welche Energieträger sind erfasst?
- Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin?
- Oder: Ab wann, bis wann und wie können die Anträge gestellt werden?
finden sich auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter: Heizöl, Pellets & Co. | Thüringer Umweltministerium (thueringen.de).