Die Datenerhebung bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zur Einführung der Biotonne ab dem 1. Januar 2025 ist beendet. Alle fristgemäß bis zum 31. Januar 2023 beim Fachdienst Abfall und Altlasten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen eingegangenen Formblätter („Erklärung für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang mit einer Biotonne“) werden derzeit registriert. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt mehrere Tausend Anträge eingegangen sind, wird die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen weist noch einmal darauf hin, dass der Fachdienst Abfall und Altlasten nur bei unvollständigen Unterlagen, bei sonstigen Rückfragen oder im Falle einer Ablehnung mit den Antragstellern Kontakt aufnimmt. Ansonsten kann man davon ausgehen, dass die getätigte Erklärung anerkannt und es nicht zu einer Stellung der Biotonne kommen wird (vorbehaltlich einer strichprobenartigen Vor-Ort-Prüfung). In diesem Zusammenhang bittet die Kreisverwaltung Bürgerinnen und Bürger darum, aufgrund des immensen Auswertungsprozesses von einzelnen Anfragen (telefonisch wie auch per E-Mail) zum Thema Biotonne Abstand zu nehmen. Sobald es weitere Informationen zur Umsetzung gibt, wird der Fachdienst Abfall und Altlasten auf der Homepage des Landkreises (www.lra-sm.de) sowie im Amtsblatt und in der lokalen Presse darüber informieren.