Aufgrund zahlreicher Nachfragen in unserer Behörde weisen wir nochmal daraufhin, dass die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über das Thüringer Energieministerium ausgezahlt werden sollen. Eine Antragstellung ist dort aber leider nach wie vor noch nicht nicht möglich.
Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2022 Härtefallhilfen auch für nicht leitungsgebundene Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle beschlossen. Dazu wurden Mittel in Höhe von 1,8 Mrd. Euro bereitgestellt. Für Thüringen stehen rd. 47,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse aus dem Härtefall-Fond sind für Privat-Haushalte vorgesehen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Geplant ist ein Verfahren in Verbindung mit einer individuellen Einzelfallbetrachtung, um Privathaushalte bei entsprechenden Voraussetzungen zu entlasten.
Details zur Umsetzung sind aktuell in Arbeit. Wie bei den anderen Preisbremsen sollen dabei für 80 % des Verbrauchs die Preisbestandteile erstattet werden, die eine Preisverdoppelung überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Energieträger zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 beschafft wurden. Die dafür notwendige Bund-Länder-Vereinbarung bewegt sich derzeit auf die Ziellinie zu, ist aber noch nicht abgeschlossen. Sie soll die Abwicklung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel durch die Länder vereinheitlichen. Die darauf aufbauende Umsetzung der Härtefallhilfen ist durch das Energieministerium in Arbeit.
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