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Schutz vor Geflügelpest – Landkreis verschärft Bedingungen für Geflügelausstellungen

Es sieht so aus, als würde auch diese Wintersaison die Geflügelhalter des Kreises wieder in Atem halten. Grund ist die sich weiter ausbreitende Geflügelpest („Aviäre Influenza“) in Deutschland – eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Einmal infiziert, führt das Virus bei heimischen Hausvögeln immer zum Tod. Und nicht nur das: Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, müssen im Ausbruchsfall nicht nur der komplette betroffene Bestand, sondern häufig auch Nachbarbestände getötet werden. Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden, so dass der Schutz vor der Geflügelpest höchste Priorität hat. Für den Menschen stellt die Geflügelpest keine wesentliche Gefährdung dar.

In den letzten Wochen gab es deutschlandweit mehr als 80 Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Auch in Thüringen wurden bereits drei Ausbrüche der Geflügelpest bestätigt. Im Rahmen der amtstierärztlichen Kontaktverfolgung wurde dabei festgestellt, dass sich etliche Ausbrüche auf Geflügelmärkte und -börsen zurückführen ließen. Bei solchen Ausstellungen gelangt Geflügel aus einem unterschiedlich großen Radius zum Ausstellungsort. Falls bei einer solchen Ausstellung unwissentlich krankes Geflügel ausgestellt wird, besteht eine hohe Ansteckungsgefahr für alle anderen Tiere.

Um dieses Risiko zu vermeiden, hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen – nach entsprechender Erlasslage des Landes Thüringen – eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. In dieser sind verschärfte Bedingungen für noch stattfindende Geflügelausstellungen festgeschrieben. So geht aus der Anordnung hervor, dass in so genannten „Risikogebieten“ (Gemeinden entlang der Werra sowie mit größeren Nutzgeflügelbetrieben) überhaupt keine Geflügelausstellungen stattfinden dürfen. Im restlichen Landkreis sind Ausstellungen zwar grundsätzlich noch erlaubt, dies jedoch nur unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen: So muss sämtliches Geflügel, das ausgestellt werden soll, vor der Veranstaltung per Tupfer auf das AI-Virus untersucht worden sein und die Untersuchungen müssen mit negativem Ergebnis abgeschlossen werden. „Auf diese Weise werden möglicherweise unentdeckte Infektionen erkannt und eine Weiterverbreitung des Virus ausgeschlossen“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn. Ausnahmen gibt es nur für Tauben.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weist außerdem darauf hin, dass grundsätzlich alle Veranstaltungen mit Tieren mindestens vier Wochen im Voraus bei der Behörde angezeigt werden müssen. Außerdem wird erneut darauf verwiesen, dass jeder Tierhalter („ab dem ersten Huhn“) beim Landratsamt registriert werden muss. Die vollständige Allgemeinverfügung findet sich hier auf der Homepage des Landratsamtes.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel. 03693 / 485-8165 zur Verfügung.

Allgemeinverfügung zu Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten (Al Nr.5/2022)