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Dezentrale Impfangebote auch im Dezember 2022 und Januar 2023

Auch in den nächsten Monaten bieten der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) wieder dezentrale Sonder-Impfaktionen an.

Im Zwei-Wochen-Rhythmus macht das mobile Impf-Team der KVT immer freitags in Kaltensundheim, Schmalkalden, Zella-Mehlis und Meiningen Halt.

Die Sonder-Impfaktionen finden am 9. Dezember 2022, 23. Dezember 2022, 6. Januar 2023 und 20. Januar 2023 jeweils von 15.30 bis 16 Uhr im Rhön-Gymnasium in Kaltensundheim (Petersgärten), von 16.45 bis 17.30 Uhr in der Tourist-Info Schmalkalden (Auergasse), von 18 bis 18.45 Uhr in der vhs Zella-Mehlis (Sommerauweg) und von 19.15 bis 20 Uhr in Meiningen statt – in der Kreisstadt wechselt aber im Januar die Räumlichkeit. Zu den Terminen am 9. und 23. Dezember 2022 erfolgen die Impfungen im Volkshaus in Meiningen (Landsberger Straße). Am 6. und 20. Januar 2023 macht das Impfteam im Katschutz-Zentrum des DRK (Henneberger Straße) Station.

Verimpft werden wieder der mRNA-Impfstoff von BioNTech als auch der Protein-Impfstoff Novavax. Auch der aktuelle, an die BA.4 und BA.5-Variante angepasste Impfstoff steht für Auffrischungsimpfungen zur Verfügung. „Wir empfehlen für den Booster den neuen, angepassten Impfstoff von BioNTech“, sagt  Dr. Jana Oechel, die Medizinerin im Gesundheitsamt. „Im Prinzip kann sich jeder ab 12 Jahren mit dem neuen Omikronimpfstoff als Booster impfen lassen – egal ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten Booster handelt. Jedoch sollten hierfür auch die Empfehlungen der STIKO und das persönliche Lebensrisiko Berücksichtigung finden.“ Zur Grundimmunisierung sind die BA.4/BA.5-Impfstoffe nicht zugelassen. Die Booster-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nach einem Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis, also einer vorangegangenen Infektion oder COVID-19-Impfung, empfohlen. In bestimmten Fällen, etwa bei Risikopersonen, kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.

Was ist bei den Impfungen zu beachten?

Für BioNTech:

  • Erst-, Zweit- oder Drittimpfung für alle Bürger ab 12 Jahren, Erst- oder Zweitimpfung für alle Kinder ab 5 Jahren (Kinder bis 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche. Voraussetzungen beim Impfschema werden im Rahmen der individuellen Beratung durch das medizinische Personal beziehungsweise vorab durch den Hausarzt geprüft. Die zweite Impfung mit BioNTech kann frühestens nach drei Wochen vorgenommen werden.
  • Impfungen von Kindern unter 5 Jahren sind nicht möglich, da der Impfstoff für diese Altersgruppe im Bus nicht vorhanden ist.
  • Die Viertimpfung wird laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle ab 60 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen, Pflegepersonal und pflegende Angehörige empfohlen.
  • Die Zweit- oder Drittimpfung wird für alle ehemaligen Infizierten (frühestens vier Wochen nach Genesung) angeboten.
  • Die Boosterimpfung bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson ist schon nach vier Wochen möglich und sollte unbedingt wahrgenommen werden, da der Schutz hier sehr rasch wieder abnimmt.
  • BioNTech ist für Boosterimpfungen empfohlen, unabhängig vom Impfstoff bei der vorherigen Grundimmunisierung.

Wie bisher auch wird eine Kinder- und Jugendärztin im Impfbus anwesend sein, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicherzustellen.

Für Novavax gilt:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 12 Jahren. Verimpft werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und Stillende.
  • Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis Nuvaxovid erhalten. Der Mindestabstand zur Infektion muss hier jedoch drei Monate betragen.

Notwendige Dokumente mitbringen

Zur Impfung mitgebracht werden müssen nur der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Impfpass oder ein Ersatzformular und falls vorhanden: ein Medikationsplan, Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle. Die Impfunterlagen können vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber auch vorab hier oder unter www.lra-sm.de/impfaktion heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es wird darum gebeten, dass die Bürgerinnen und Bürger mindestens 20 Minuten vor Schließung der Impfstation wegen der Nachbeobachtungszeit zur Impfung erscheinen.

Zum Download und Ausdrucken:

BioNTech: Aufklärungsbogen (PDF) und Einwilligungserklärung (PDF)

Novovax: Aufklärungsbogen (PDF) und Einwilligungserklärung (PDF)

Weitere Informationen zu der Sonderimpfaktion und den Stationen:

Weitere Informationen zur Coronaschutz-Impfung unter: