Im Laufe der nächsten Woche werden die Anschreiben zur Einführung der Biotonne ab 2025 an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis versendet. Darüber informiert der Fachdienst Abfall und Altlasten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen.
Die Nutzung der Biotonne ist grundsätzlich für alle zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke zur Erfassung der häuslichen Bioabfälle verpflichtend. Jedoch kann als Ausnahme eine Befreiung bei fachgerechter und vollständiger Eigenverwertung geltend gemacht werden.
Grundstückseigentümer und Nutzer von Grundstücken, die an die landkreisliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, werden in dem Anschreiben aufgefordert, sich bis 31. Januar 2023 zur Biotonne zu erklären.
Wer keine Biotonne benötigt und die geforderten Kriterien erfüllt, sendet das als Anlage zum Anschreiben enthaltene Formblatt („Erklärung für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang mit einer Biotonne“) bitte bis zum 31. Januar 2023 vollständig ausgefüllt an den Fachdienst Abfall und Altlasten zurück.
Ohne Rücksendung des Formblattes wird automatisch die Stellung einer 80 Liter Biotonne ab Herbst 2024 für das entsprechende Grundstück veranlasst. Dies gilt auch für Grundstücke mit bisher registrierter, noch bis Ende 2024 laufender, Eigenkompostierungserklärung zur Reduzierung des Mindestentleerungsvolumens der Restmülltonne.
Die rechtzeitigen Rückmeldungen dienen sowohl der Vorbereitung der Ausstattung mit Bioabfallbehältern, als auch der darauffolgenden Verwertung. Neben dem Anschreiben und dem Formblatt erhalten Bürgerinnen und Bürger auch ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zur Biotonne.
Hintergrund zur Biotonne
Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist seit 2015 eine getrennte Erfassung des Bioabfalls gesetzlich vorgeschrieben, damit das wertvolle Biogut nicht in der Restmülltonne landet, sondern getrennt gesammelt und verwertet werden kann.
Aktuelle Analysewerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen der Jahre 2021 und 2022 belegen, dass im Restmüll weiterhin über 40 Prozent organische Abfälle enthalten sind. Zur getrennten Erfassung wird daher nach entsprechendem Beschluss des Kreistages ab dem 1. Januar 2025 die Biotonne für private Haushaltungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen eingeführt.
Durch die separate Einsammlung des Bioabfalls können die organischen Abfälle gezielt einer höherwertigen stofflichen und energetischen Verwertung zugeführt werden. Es ist von hohem öffentlichen Interesse, große Mengen an Bioabfällen zu erfassen und damit einen wichtigen Beitrag zur anvisierten Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und zum Klimaschutz zu leisten.
Bei Fragen zum Anschreiben zur Einführung der Biotonne können sich Bürgerinnen und Bürger gerne auch telefonisch während der Dienstzeiten unter der Rufnummer: 03693/485 8380 oder per E-Mail an biotonne@lra-sm.de an den Fachdienst Abfall und Altlasten im Landratsamt wenden.
Zum Download: