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Vereine können auf Antrag kreiseigene Sporthallen in den gesamten Sommerferien nutzen

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen möchte seinen Vereinen auch in diesem Jahr die Möglichkeit geben, in den Sommerferien Hallensport zu treiben. „Gerade unsere Vereine, und damit verbunden auch viele Kinder und Jugendliche, haben in den letzten zwei Jahren im Zuge der Corona-Pandemie große Einschränkungen erfahren müssen. Bereits 2021 hatten wir anders als zuvor üblich die Hallen zur Nutzung in den Ferien freigegeben – und das mit sehr viel positiver Resonanz“, berichtet Landrätin Peggy Greiser. „Es sind die Vereine, die unseren Landkreis so lebenswert machen. So haben wir – neben den sonstigen Förderungen – die Möglichkeit als Kreis auch etwas zurückzugeben.“

Aufgrund von Baumaßnahmen von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Hallen:

  • Mehrzweckhalle Schmalkalden, Teichstraße
  • Mehrzweckhalle Zella-Mehlis, Schillerschule

Diese Sporthallen können leider in den Sommerferien nicht genutzt werden.

Die Sporthallen des Landkreises können in den Sommerferien auf Antrag der Vereine genutzt werden. Anträge für Hallennutzungen in den Sommerferien (ausgenommen sind die städtischen Sporthallen in Meiningen und Schmalkalden) sind per E-Mail zu richten an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
E-Mail: k.weisheit@lra-sm.de

Für Nachfragen steht Kerstin Weisheit vom Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung telefonisch unter der Telefonnummer 03693/485-8208 gerne zur Verfügung.

Für die Zeit der Sommerferien steht kein warmes Wasser in den Sporthallen zur Verfügung.