Aus gegebenen Anlass weist das Gesundheitsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nochmals auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen für Personen mit einem positivem Antigenschnelltest, mit einer Covid-19-Erkrankung bzw. SARS-CoV-2-Infektion vom 02.05.2022 (Online unter www.lra-sm.de >> News >> Öffentliche Bekanntmachungen) hin. Demnach tritt für positiv Getestete (per PCR Test oder positiv bescheinigter Antigenschnelltest eines infektionsschutzrechtlich befugten Dritten (Schnelltestzentrum)) tritt eine sofortige und automatische Quarantäne-Pflicht in Kraft. Die Isolation bleibt für Infizierte verpflichtend. Für enge Kontaktpersonen von Infizierten gemäß RKI-Definition gilt lediglich eine dringende Empfehlung zur Absonderung, keine Verpflichtung mehr.
Weiterhin werden positiv Getestete aufgrund der Allgemeinverfügung weiterhin aufgefordert, sich anhand eines Formulars als Infizierte zu melden und in diesem Zusammenhang notwendige personenbezogene Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Dies kann über die Internetseite unter dem Kontaktformular für positiv PCR getestete Personen unter www.lra-sm.de >> Aktuelle Informationen zum Corona-Virus >> Meldeformular positiv PCR-getestete Person erfolgen.
Für weitere Informationen hat der der Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Orientierungshilfe mit den wichtigsten Fallkonstellationen auf seiner Internetseite www.lra-sm.de >> Aktuelle Informationen zum Corona-Virus >> Orientierungshilfe Corona veröffentlicht. Sie bieten einen Überblick der Regelungen für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen, für Kontaktpersonen und für Menschen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung an Covid-19 besteht.