Das Team des Zensus der Erhebungsstelle des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist formiert und startklar. „Aktuell sind die Befragungen gestartet. Dabei brauchen wir die Unterstützung der Bevölkerung. Mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam wollen wir die diesjährige Zensusbefragung durchführen“, so Timm Hausner, Leiter der Erhebungsstelle im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. „Dafür wurden knapp 20.000 Einwohner unseres Landkreises durch Zufallsprinzip ausgewählt und werden in den kommenden Wochen von eigens dafür ausgesuchten und geschulten Interviewern – sogenannte Erhebungsbeauftragte – befragt.“
Der Zensus ist eine Art Inventur des Landes: Seine Ergebnisse zeigen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die dabei gesammelten Daten werden anonymisiert und dafür genutzt, um wichtige Entscheidungen und Planungen für die Zukunft vorauszudenken. Von der Einteilung der Wahlkreise bis hin zur Planung von Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen – viele Entscheidungen beruhen auf den präzisen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, die der Zensus liefert.
Stichtag 15. Mai 2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022, war der Stichtag für den Zensus in Deutschland. Das bedeutet, dass sich alle erfragten Angaben auf dieses Datum beziehen und somit vergleichbar sind. Interviewerinnen und Interviewer kündigen sich vorab schriftlich an. Darin sind auch die Kontaktdaten enthalten, um den Termin im Bedarfsfall verschieben zu können. Das Interview ist kurz und kann direkt an der Haustür erfolgen.
Welche Fragen stellt der Zensus?
Die Interviewer des Zensus befragen alle im Haushalt wohnhaften Personen. Dabei stellen sie Fragen zu Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Ein Teil der Befragten bekommt Zugangsdaten, um online weiterführende Fragen zu beantworten, beispielweise welchen Bildungsabschluss sie haben, wo sie arbeiten und wie weit sie dorthin fahren.
Wer muss Fragen zum Zensus beantworten?
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.
Gebäude- und Wohnungszählung
Neben der Haushaltebefragung gibt es noch die Gebäude- und Wohnungszählung. Hier werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalter und Verwalterinnen von Wohnraum befragt. Dadurch kann es vorkommen, dass manche Einwohner für zwei Erhebungen des Zensus befragt werden. Diese Befragung führt in Thüringen das Thüringer Landesamt für Statistik – bevorzugt online – durch.
Wie garantiert der Zensus die Sicherheit der Daten?
Die Sicherheit der Daten hat höchste Priorität! Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Daten, die für die Statistik erhoben werden, finden keinen Rückfluss und keinen Weg hinein in andere Behörden, in andere Verwaltungsvorgänge. Es gibt hier eine ganz klare Zweckbindung für die Statistik. Deshalb wird niemand ein Schreiben wegen der Antworten zum Zensus von einer anderen Behörde erhalten. Das ist durch das Gesetz klar geregelt.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Ja. Personen, die zur Befragung vorgesehen sind, sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus Ergebnisse erreicht werden kann.
Kontakt:
Postfach 10 02 55
98602 Meiningen
Telefon: 03693 88007-50
E-Mail: zensus@lra-sm.de
Internet: www.lra-sm.de/zensus