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Seit 1. Juni haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen des Kommunalen Jobcenters oder des Sozialamtes

Seit dem 1. Juni 2022, haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Leistungen nach SGB II) oder Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII). Bis dahin konnten geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auf diesen Rechtskreiswechsel hatten sich Bund und Länder geeinigt. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, hatte das Landratsamt bereits seit Mai Anträge an Geflüchtete aus der Ukraine ausgegeben.

Registrierung bei Ausländerbehörde wichtig

Voraussetzung für den Bezug von Leistungen in den neuen Rechtskreisen wird weiterhin die Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer durch den Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen ausgestellten Fiktionsbescheinigung (Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts) oder eines Aufenthaltstitels sein. Daher müssen sich Geflüchtete aus der Ukraine immer zuerst in der Ausländerbehörde melden und dort registrieren lassen.

Für Geflüchtete mit entsprechendem Aufenthaltsrecht erbringt ab 1. Juni 2022 das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB-II-Regelleistungen und Kosten der Unterkunft und Heizung) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Kinder. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie Altersrentner erhalten entsprechende Leistungen nach dem SGB XII vom Fachdienst Soziales und Teilhabe.

Sobald durch die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung oder der Aufenthaltstitel ausgestellt wird, ist eine Antragstellung möglich.

Wichtige Änderung für Kosten der Unterkunft und Heizung

Mit Übergang in das Kommunale Jobcenter bzw. das Sozialamt ändern sich auch die Regelungen für die Finanzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Da die Unterbringungspflicht mit der erkennungsdienstlichen Behandlung und der Erteilung der Fiktionsbescheinigung/des Aufenthaltstitels des Landkreises entfällt, werden die Vereinbarungen des Landkreises mit den jeweiligen Wohnungsgebern nach und nach gekündigt. 

Die künftigen Mieter (geflüchtete Personen) sind nunmehr in der Pflicht, eigenständig neue Mietverträge für die Kosten der Unterkunft und Heizung mit den Vermietern abzuschließen. Aktuell werden alle betroffenen Bewohner darüber informiert, dass sie sich entweder mit dem zuständigen Vermieter zum Abschluss eines neuen eigenen Mietvertrages in Verbindung setzen müssen oder sich auf die Suche nach einer eigenen Wohnung begeben müssen. Dabei ist die Kündigungsfrist bindend. Wichtige Fragen für Vermieter wurden in einer FAQ zusammengefasst. Auch stehen Mustermietverträge zur Unterstützung des Abschlusses von eigenen Mietverträgen unter www.lra-sm.de/ukraine zur Verfügung. 

Sollten Fragen der Betroffenen oder der Vermieter bzw. Unterstützer der Familien auftreten, kann eine telefonische Beratung innerhalb der Servicezeiten des Landratsamtes durch das Kommunale Jobcenter unter der 03693/485 8419 bzw. den Fachdienst Soziales und Teilhabe unter der 03693/485 8617 stattfinden. Auch können Fragen per E-Mail an jobcenter@lra-sm.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters gesendet werden.

„Wir sind bemüht, den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten, es ist leider dennoch erforderlich, dass Flüchtlinge aus der Ukraine – insofern nicht bereits geschehen – einen neuen Antrag auf Leistungen stellen müssen, wenn sie sich weiterhin im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufhalten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigen“, erklärt Steffi Ebert, Leiterin des Kommunalen Jobcenters.

Anträge online verfügbar

Antragsunterlagen erhalten Geflüchtete nicht nur am Zahltag im Landratsamt, sondern auch durch eine telefonische Antragstellung unter Tel. 03693/485 8444 (Kommunales Jobcenter, Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, „Arbeitslosengeld II“) beziehungsweise Tel. 03693/485 8617 (Fachdienst Soziales und Teilhabe, Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII, „Sozialhilfe“) sowie auf der Homepage des Landratsamtes.

Der Antrag kann auf der Website direkt aufgerufen und ausgefüllt werden.

Die Übermittlung der Antragsunterlagen kann per Mail an oder auf dem postalischen Weg erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Antrag immer erst ab dem Monat gilt, in dem er in der Behörde eingegangen ist.

E-Mail Kommunales Jobcenter: servicestelle_jobcenter@lra-sm.de
E-Mail Fachdienst Soziales und Teilhabe: sozialamt@lra-sm.de

Beratungsangebote nutzen

Wichtig: Die Beratungsstellen Neue Arbeit Thüringen e.V. (NAT) und die IFBW e.V. stehen für anerkannte Flüchtlinge in Meiningen und Schmalkalden, insbesondere zur Unterstützung für Fragen der Antragstellung sowie weitere Behördengänge, zur Verfügung.

IFBW e.V. Schmalkalden
Rötweg 6, 98574 Schmalkalden
Telefon: 03683 466960
E-Mail: ifbw-schmalkalden@bildung-sm.de
Web: https://www.bildung-sm.de

Frau Luther/ Frau Kaufmann/Frau Bogen
Sprechzeiten – Rötweg 6
Dienstag: 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr

Sprechzeiten – Allendestraße 30
Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr

IFBW e.V. Meiningen
Bodenweg 8a, 98617 Meiningen
Telefon: 03693/886603
E-Mail: ifbw-meiningen@bildung-sm.de
Web: https://www.bildung-sm.de

Christine Odi
Sprechzeiten – Bodenweg 8a
Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

NAT Neue Arbeit Thüringen e.V.
Utendorfer Str. 118, 98617 Meiningen

Herr Talal Al-Lujami
Telefon 03693 840175
Handy 01575 2620826
Web: https://nat-mgn.de
E-Mail: TAllujami@nat-mgn.de oder sekretariat@nat-mgn.de