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Corona-Schutzregeln in Thüringen an neues Infektionsschutzgesetz angepasst

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat  am 18. März 2022 die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Somit ist eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft getreten, die neben den Basisregelungen des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.
Eine Übersicht über die aktuell geltenden Maßnahmen finden Sie hier:
Den Verordnungstext und weitere Informationen finden Sie hier: