Neue Thüringer Corona-Verordnung: Thüringer Gesundheitsministerium setzt Schritt 2 des Bund-Länder-Beschlusses um
Am Montag, 28.02.2022, wurde im Thüringer Gesundheitsministerium in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Mit der Neufassung der Verordnung wird der zweite Schritt des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert: Die Basisstufe und die Infektionsstufe. In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Sollte im Landkreis die lokale Hospitalisierungsinzidenz und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen erneut einen kritischen Wert übersteigen, treten mit der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen in Kraft.
Die Verordnung tritt am Dienstag, 1. März 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022. An diesem Tag laufen die über das Bundes-Infektionsschutzgesetz geregelten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus. Das Infektionsschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für Bund und Länder, Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen, darunter auch Maskenpflicht oder Abstandsgebote.
Neuregelungen im Überblick (Basisstufe)
In den folgenden Bereichen in geschlossenen Räumen gilt künftig die 3G-Regelung (zuvor 2G):
- Freizeitangebote (Museen, Bibliotheken, Sehenswürdigkeiten etc.)
- Touristische Übernachtungsangebote (Hotels etc.)
- Reisebusveranstaltungen
- Freizeit- und Themenparks, Indoor-Spielplätze
- Schwimmbäder, Thermen, Saunen
- Sportangebote (Fitnessstudios, Tanzschulen, Vereinssport etc.)
- Spielhallen, Wettbüros etc.
- Proben von Blasorchestern und Chören
Abweichend von den oben genannten Bereichen gilt in Clubs und Diskotheken weiterhin die 2G-Plus-Regelung.
Für öffentliche Veranstaltungen gilt:
In geschlossenen Räumen:
- 3G bei bis zu 500 Personen
- 2G-Plus bei mehr als 500 Personen
- Kapazitätsbegrenzung: 60 %
- 6.000 Personen
- Anzeigepflicht: 10 Tage
- Maskenpflicht
Unter freiem Himmel:
- 2G bei mehr als 500 Personen (darunter keine Zugangsbeschränkung)
- Kapazitätsbegrenzung: 75 %
- 25.000 Personen
- Anzeigepflicht: 10 Tage
- Maskenpflicht
Für nichtöffentliche Veranstaltungen gilt:
In geschlossenen Räumen:
- 3G
- Anzeigepflicht: 10 Tage (ab 30 P.)
- 100 Personen
Unter freiem Himmel:
- Anzeigepflicht: 10 Tage (ab 50 P.)
- 200 Personen
Basisstufe und Infektionsstufe
Im Landkreis tritt, abweichend von den Regelungen in der Basisstufe, die Infektionsstufe ein, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen
- die Hospitalisierungsinzidenz in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 12,0 und
- die thüringenweite Belastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten den Schwellenwert von 12,0 Prozent
erreicht oder überschritten werden.
Im Landkreis gilt dann ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe des Eintretens der Infektionsstufe automatisch verschärfte Maßnahmen.
Eine Übersicht über die Maßnahmen in der Basisstufe sowie die verschärften Regelungen in der Infektionsstufe finden Sie am Ende dieser Seite.
Die tagesaktuelle Einstufung wird auf der Internetseite des Ministeriums täglich unter: www.tmasgff.de/infektionslage veröffentlicht.
Übersicht der nach Regelungsbereichen der Thüringer Infektionsschutz-Verordnung [PDF]