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Nachwahl stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Nachwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2019 bis 2024

Aufgrund des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes aus den Reihen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Jugendhilfeausschuss wird gemäß der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für die restliche Dauer der Wahlperiode eine Nachwahl durchgeführt. Demnach müssen die Kandidaten und Kandidatinnen, die nicht Mitglied des Kreistags sind, das 18. Lebensjahr vollendet sowie ihren Wohnsitz und ihr Arbeitsumfeld im Landkreis haben. Vorschlagsrecht besitzen die Mitglieder der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, hat sich bereit erklärt, die Koordinierung der Erstellung eines abgestimmten Vorschlages zu übernehmen. Alle anerkannten freien Träger werden gebeten, bis zum 25. Februar 2022 ihre Vorschläge an die E-Mail-Adresse: d.weissbach@sozialwerk-meiningen.de einzureichen. Benötigt werden die An-gaben zum Namen, der Wohnanschrift und des Arbeitsfeldes der Kandidaten. Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob der Träger die Erstellung eines gemeinsamen Vorschlages wünscht bzw. an deren Erstellung mitwirken möchte.

Die Erstellung eines gemeinsamen Vorschlages soll am 8. März 2022, um 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, in Meiningen erfolgen.

Sollte durch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe kein abgestimmter Vorschlag ein-gereicht werden, wählt der Kreistag auf Vorschlag aus der Mitte des Kreistages selbst einen Kandidaten oder eine Kandidatin, der bzw. die die Träger der freien Jugendhilfe repräsentiert.