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Geflügelpestausbruch im LK Rhön-Grabfeld – Stallpflicht für Geflügel in Melpers

In einem Geflügelbestand im Landkreis Rhön-Grabfeld hat sich am 6. Januar 2022 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügel-Hobbyhaltung in der Stadt Fladungen amtlich bestätigt. Dieser Bestand befindet sich unmittelbar an der Kreisgrenze zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

Ausgehend vom Ausbruch in Fladungen befindet sich der Kaltennordheimer Ortsteil Melpers innerhalb eines 3-Kilometer-Radius, sodass für Melpers eine Schutzzone eingerichtet worden ist. Die Mindestdauer der Aufrechterhaltung der Schutzzone sowie der behördlichen Maßnahmen beträgt dabei mindestens 30 Tage.

Für Geflügelhalter in Melpers gilt damit ab sofort:

  • die Aufstallungspflicht für alles gehaltene Geflügel, mit Ausnahme von Tauben, in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
  • die Pflicht, tägliche Aufzeichnungen über verendete Tiere und gelegte Eier zu führen.
  • die Pflicht, den Geflügelbestand mindestens einmal am Tag auf Veränderungen zu überprüfen (z. B. Erkrankungen, gesteigerte Todesrate, verminderte Beweglichkeit der Tiere, gestörtes Allgemeinbefinden der Tiere) und erkennbare Änderungen dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung mitzuteilen.
  • die Pflicht, die Geflügelhaltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen.
  • ein generelles Verbringungsverbot für gehaltenes Geflügel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel und Futtermittel.
  • Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass stichprobenweise Kontrollen von Geflügelhaltungen in Melpers amtstierärztlich durchgeführt werden.

Des Weiteren ist durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beabsichtigt, im nördlichen Bereich um die Schutzzone herum stichprobenweise Kontrollen von Geflügelhaltungen durchzuführen. Dies betrifft insbesondere die Orte Erbenhausen, Schafhausen, Reichenhausen, Gerthausen, Wohlmuthausen, Frankenheim, Kaltensundheim, Mittelsdorf, Kaltenwestheim, Aschenhausen, Helmershausen, Oberweid, Birx und Geba. Es wird auch insbesondere überprüft, ob die Biosicherheitsmaßnahmen (keine Futterstelle im Außenbereich, keine Nutzung von natürlichem Gewässer als Auslauf für Hausgeflügel, Hygienemaßnahmen, Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion etc.) eingehalten werden.

Da der Vogelzug noch in vollem Gange ist und das Virus der Geflügelpest innerhalb der Wildvogelpopulation zirkuliert und ausgeschieden wird, besteht weiterhin eine konkrete Gefahrensituation für Geflügelhalter.

Die weiteren erlassenen Allgemeinverfügungen gelten daher vorerst weiter:

  • Allgemeinverfügung vom 02.12.2021 zu Biosicherheitsmaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren, Trennung Straßen-/Stallkleidung, Schuhe reinigen/desinfizieren etc.)
  • Allgemeinverfügung vom 02.12.2021 zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe durch Geflügelhändler im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
  • Allgemeinverfügung vom 10.12.2021 zur Aufstallungsverpflichtung von Geflügel im Stall oder alternativ unter einer engmaschigen Voliere (in Gebieten entlang der Werra und in Orten mit größeren Geflügelhaltungen) sowie Verbot der Nutzung von Fließgewässern als Auslauf für Geflügel und Verbot der Fütterung von Hausgeflügel im Freien zu nutzen.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 03693 / 485-8163 oder -8164 zur Verfügung. Die vollständigen Allgemeinverfügungen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises: www.lra-sm.de unter News-> Öffentliche Bekanntmachungen.