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Neue Infektionsschutz-Verordnung ab 28. Dez.: Stärkere Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel

Am 23. Dezember 2021 hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung  erlassen. Diese Änderungsverordnung passt die Regelungen an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 an und tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft.

Demzufolge werden auch in Thüringen ab dem 28. Dezember 2021 stärkere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gelten sowie Veranstaltungen anlässlich des Jahreswechsels im öffentlichen Raum untersagt, um damit verbundene Menschenansammlungen zu vermeiden.

Entsprechend der Beschlüsse sollen zunächst vor allem Feiern zum Jahreswechsel mit einer größeren Anzahl von Personen vermieden werden. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis zwölf Jahre bleiben bei der Zählung ausgenommen). Silvesterfeiern im öffentlichen Raum sind untersagt.

Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden entsprechend angepasst. Hier gilt weiter: Private Zusammenkünfte sind nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und zwei weiteren haushaltsfremden Personen, die einem Haushalt angehören. Neu kommt hinzu: Die maximale Personenzahl darf ebenfalls nicht mehr als zehn Personen betragen.

Die wichtigsten Empfehlungen für die Feiertage:

  1. Je weniger Menschen sich begegnen, desto geringer ist die Ansteckungsgefahr. Feiern Sie im engsten Kreis und reduzieren Sie Ihre Kontakte soweit wie möglich.
  2. Noch mehr Sicherheit bieten vorherige Tests. Nutzen Sie dazu die kostenlosen Bürgertestangebote oder machen Sie einen Selbsttest, bevor Sie mit Ihren Liebsten zusammenkommen.
  3. Lüften Sie regelmäßig, um das Risiko einer Ansteckung durch Aerosole zu verringern. Als Faustregel empfiehlt sich regelmäßiges Stoßlüften für im Schnitt zehn bis 15 Minuten. Noch effektiver ist das Querlüften über gegenüberliegende Fenster und/oder Türen.
  4. Bitte beachten Sie, dass das Lüften andere Schutzmaßnahmen ergänzt, aber nicht ersetzt. Drinnen wie draußen gilt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten und gegebenenfalls auch Maske tragen.
  5. Nutzen Sie Alternativen zu den herkömmlichen Gottesdiensten. Viele Kirchgemeinden bieten Messen im Freien oder Videoübertragungen an. Informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer Gemeinde über die Möglichkeiten.
  6. Erinnern Sie Freunde und Verwandte an die Auffrischungsimpfung oder motivieren Sie Nichtgeimpfte zur Corona-Schutzimpfung. Das ist der beste Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Weitere Informationen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung des TMASGFF vom 22. Dezember 2021 unter www.tmasgff.de