Geflügelpestausbruch im Landkreis Hildburghausen – Veterinäramt ordnet Stallpflicht sowie weitere Maßnahmen für Geflügelhalter an
Schwere Zeiten für Geflügel und Geflügelhalter: In einem Geflügelbestand im Landkreis Hildburghausen hat sich am 8. Dezember 2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Dieser Bestand befindet sich unmittelbar an der Kreisgrenze zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Es ist davon auszugehen, dass das Virus über Wildvögel in den Bestand eingetragen wurde.
Im Rahmen der vorgegebenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet gebildet. Teile des Beobachtungsgebietes befinden sich im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Es handelt sich insbesondere um die Orte Exdorf, Jüchsen und Queienfeld (als Ortsteile der Gemeinde Grabfeld) sowie im Gebiet der VG Dolmar-Salzbrücke die Orte Belrieth, Neubrunn, Vachdorf und Leutersdorf. In diesen Gebieten gilt aufgrund des Ausbruchs
- eine Aufstallungspflicht für Geflügel
- die Pflicht, Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung und gesondertem Schuhwerk zu betreten
- das Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art
- ein Verbringungsverbot von Geflügel
- sowie weitere Anordnungen hinsichtlich der seuchenhygienischen Absicherung.
Der Ausbruch verdeutlicht, dass das Virus der Gelügelpest innerhalb der Wildvogelpopulation zirkuliert und ausgeschieden wird. Aufgrund dessen sowie nach entsprechendem Erlass des Landes Thüringen ordnet der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weiterhin an, dass im Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Aufstallungspflicht für Geflügel in „Risikogebieten“ erfolgen muss. Bei diesen Gebieten handelt es sich insbesondere um das Gebiet entlang der Werra, da hier ein nennenswerter Zug- und Rastvogelverkehr festzustellen ist. Darüber hinaus gilt die Stallpflicht in Orten mit größeren Geflügelhaltungen. Es handelt sich (zusätzlich zu den oben erwähnten Orten) um die Orte/Gemeinden/Ortsteile:
- Breitungen (ohne Höfe Winne und Farnbach)
- Schmalkalden (nur Ortsteil Wernshausen einschließlich Zwick)
- Schwallungen (ohne Ortsteile Zillbach, Schwarzbach und Eckardts)
- Wasungen (ohne Ortsteile)
- Meiningen einschließlich Ortsteil Walldorf, aber ausgenommen Ortsteile Wallbach,
Dreißigacker, Stepfershausen, Herpf und Henneberg - Untermaßfeld
- Obermaßfeld-Grimmenthal
- Ritschenhausen
- Einhausen
- Belrieth
- Vachdorf
- Leutersdorf
- Bettenhausen als Ortsteil der Gemeinde Rhönblick
- Gleimershausen als Ortsteil der Gemeinde Rhönblick
- Bibra als Ortsteil der Gemeinde Grabfeld
- Wolfmannshausen als Ortsteil der Gemeinde Grabfeld
- das Gebiet im Radius 1 km um den „Bodenweg“ in Dillstädt
In diesen Gebieten ist das Geflügel ab sofort im Stall oder alternativ unter einer engmaschigen Voliere aufzustallen. „Uns ist klar, dass die Aufstallung insbesondere für Wassergeflügel eine große Belastung darstellt“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung und Diplom-Veterinärmedizinerin Petra Hoffmann. „In diesem Fall hat es aber Priorität, dass wir die Geflügelpest von unseren Hausgeflügelbeständen fernhalten.“ Im Falle eines Ausbruchs müsste der gesamte Bestand getötet werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es im gesamten Landkreis untersagt ist, Fließgewässer als Auslauf für Geflügel zu nutzen. Bei Auffälligkeiten wie vermehrten Todesfällen oder Leistungsrückgang ist in jedem Fall ein Tierarzt hinzuzuziehen. Jede Haltung ist beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzumelden.
Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter den Telefonnummern 03693 / 485-8163 oder -8164 zur Verfügung. Die vollständige Allgemeinverfügung zur Aufstallungsanordnung finden Sie hier. Die Allgemeinverfügung zu den Restriktionsgebieten finden Bürgerinnen und Bürger unter nachfolgendem Link.
Anlage 1: Beobachtungsgebiet aufgrund des Geflügelpestausbruchs im Landkreis Hildburghausen (blau schraffiert)
Anlage 2: Gebiete, für welche ab sofort die Stallpflicht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gilt (rot schraffiert)