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3G-Regel für Besucher des Landratsamtes ab Montag (29.11.2021)

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist anhaltend auf sehr hohem Niveau. Vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes und der neuen Corona-Verordnung des Freistaates vom 24. November 2021 trifft das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen daher nun weitere verschärfende Maßnahmen zum Schutz von Kunden und Mitarbeitenden.

Ab Montag, den 29. November 2021 müssen Bürgerinnen und Bürger, die die Dienstgebäude des Landratsamtes Schmalkalden-Meinigen sowie seiner Außenstellen mit einem vorher vereinbarten Termin betreten, die 3G-Nachweispflicht verbindlich einhalten. Das gilt natürlich auch für bereits vereinbarte Termine in der Außenstelle Schmalkalden oder etwa in der Führerscheinstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde in Dreißigacker. Die sogenannte 3G-Regel gilt darüber hinaus auch für die Beschäftigten des Landratsamtes.

Das Betreten der Dienstgebäude ist somit künftig nur möglich für:

  • vollständig Geimpfte (=mindestens 14 Tage nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff): Impfnachweis mittels Impfpass, per App oder Impfzertifikat
  • Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach Positiv-Testung (PCR): Nachweis mittels PCR-Test inkl. Datum
  • Personen mit negativem Testergebnis: PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), Selbsttest (unter Aufsicht vor Ort)
  • Symptomfreie Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen.

Die entsprechenden Nachweise werden gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument von dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter am Eingang kontrolliert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und zur Einhaltung der Hygieneregeln bleibt bestehen.