Home 9 News 9 Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. Neben rund 2500 Fällen bei Schwarzwild in der deutsch-polnischen Grenzregion wurde das Virus mittlerweile auch bei zwei Wildschweinen im Landkreis Meißen (Sachsen) nachgewiesen. Damit rückt die Krankheit erneut näher an Thüringen heran. Es handelt sich bei der ASP um eine Viruserkrankung, die für Schweine fast immer tödlich endet. „Eine weitere Verbreitung und insbesondere eine Übertragung auf die Hausschweinepopulation sollte unbedingt vermieden werden. Ein Ausbruch der ASP hätte massive Auswirkungen auf unseren Schwarzwild- und Hausschweinebestand“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat bereits umfangreiche Vorbereitungen zur Abwehr dieser Tierseuche getroffen, die für den Menschen ungefährlich ist. Nach einem entsprechenden Erlass des Landes Thüringen hat der Kreis nunmehr eine Allgemeinverfügung an alle Jäger im Landkreis erlassen. Demnach müssen alle

  • tot aufgefundenen Wildschweine (Fallwild),
  • verunfallten Wildschweine (Unfallwild) sowie
  • erlegte Wildschweine mit auffälligen Merkmalen

ab sofort verpflichtend beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gemeldet werden. Die Erkrankung der ASP betrifft nur Schweine. Die Tiere verenden in der Regel etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz sowie feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

In Absprache zwischen zuständigem Jagdpächter und Veterinärbehörde wird ein solches Stück dann ins Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz in Bad Langensalza transportiert, wo eine Untersuchung auf die ASP erfolgt und das Stück entsorgt wird. Die anfallenden Kosten werden vom Land getragen. „Der Früherkennung einer Tierseuche kommt eine besondere Bedeutung zu, um gegebenenfalls schnell Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, Fälle von verendetem Schwarzwild bei unserer Behörde anzuzeigen“, sagt Amtstierarzt Dr. Sporn.

Der Fachdienst weist weiterhin darauf hin, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits jetzt ein Entsorgungssystem etabliert hat, in dessen Rahmen Jäger den Aufbruch (also die Organe) von gesund erlegtem Schwarzwild hygienisch kostenfrei entsorgen können. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde sowie des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Verfügung: Tel. 03693 / 485-8160, -8163 sowie unter dem Jagdportal des Landkreises. Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter dem Menüpunkt Öffentliche Bekanntmachungen abrufbar.