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Landkreis Schmalkalden-Meiningen erlässt neue Allgemeinverfügung und wechselt in Corona-Warnstufe 3

Hinsichtlich der Coronavirus-Pandemie hat sich die Lage im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in den zurückliegenden Tagen weiter zugespitzt. Im Gesundheitsamt gehen täglich viele Neuinfektionen ein. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt somit am heutigen Freitag 312,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen. Zudem überschreitet der Landkreis am heutigen Freitag den dritten Tag in Folge den vorgegebenen Schwellenwert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Stand 29.10.: 13,7) und wechselt gemäß Thüringer Corona-Frühwarnsystem in die 3. und damit höchste Warnstufe.

Neben den allgemeinen Vorgaben in Thüringen erlässt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zusätzlich eine neue Allgemeinverfügung, die ab Montag, den 1. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 24. November 2021 gilt.

Die neue Allgemeinverfügung umfasst im Wesentlichen eine nahtlose Fortführung der bereits bekannten Maßnahmen der 15. Allgemeinverfügung, die am Sonntag ausläuft. Angepasst wurden in erster Linie die Vorgaben für private Feierlichkeiten bzw. nicht-öffentliche Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen mit gleichzeitig mehr als 20 teilnehmenden Personen gilt im Landkreis künftig auch hier die Testpflicht und 3G-Regel. Ausgenommen davon sind religiöse, weltanschauliche oder parteipolitische Veranstaltungen sowie dienstliche Veranstaltungen der Öffentlichen Verwaltung, Mitarbeitervertretungen und Betriebsveranstaltungen.

Um zu erörtern, inwieweit die heute erlassene Allgemeinverfügung an die Regularien der neuen Landesverordnung, die heute ebenfalls in Kraft tritt, angepasst werden muss, hat der Krisenstab des Landkreises zu Beginn nächster Woche weitere fachliche Gespräche anberaumt.

Wichtiger als alle weiteren Einschränkungen per Allgemeinverfügung ist nach Auffassung des hiesigen Pandemiestabs vor allem die Überarbeitung der Quarantäne-Regelungen des Robert Koch-Institut (RKI). Solange Geimpfte und Genesene Träger des Virus mit gar keinen oder nur leichten Symptomen sein können, ist es unverständlich, warum diese nach RKI nicht in Quarantäne zu versetzen sind. Sobald sie mit Corona-Infizierten in einem Haushalt leben, tragen Geimpfte und Genesene weiter zur Verbreitung des Virus an ihren Arbeitsstellen, in Einrichtungen etc. bei. Diese Forderung hat die Krisenstabsleiterin Susanne Reum auch bereits an die zuständigen Stellen im Freistaat adressiert. Ihr Appell an die Genesenen und Geimpften: „Nutzen auch Sie die Schnelltest-Angebote sowie Selbsttests und unterbrechen damit möglicherweise Infektionsketten!”

Angesichts stetig steigender Zahlen trotz guter Impfquote ist Landrätin Peggy Greiser nach wie vor überzeugt, dass politische Vorgaben allein nicht das Pandemiegeschehen im Landkreis eindämmen können. Hier zählen die Verantwortung und das Mitwirken eines jeden Einzelnen. „Die einfachen AHA-Regeln und die Nutzung der Testangebote bleiben die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen COVID-19. Auch möchte ich an dieser Stelle nochmals eindringlich für die Corona-Schutzimpfung werben“, so Greiser.

Die komplette 16. Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Bürgerinnen und Bürger unter dem Menüpunkt “Öffentliche Bekanntmachungen”.