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Das Veterinäramt informiert: Keine Speisereste an Hausschweine verfüttern!

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen appelliert erneut an alle Schweinehalter im Landkreis, keinesfalls Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern. Das Verfüttern solcher Abfälle ist nicht nur verboten, sondern auch hochgefährlich: Über Lebensmittel kann die „Afrikanische Schweinepest“ (ASP) auf Schweine übertragen werden – das heißt, die Tiere können sich über diese Lebensmittelreste anstecken. „Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, endet aber für Schweine immer tödlich“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn. „Eine Ansteckung unserer Hausschweinebestände muss unbedingt vermieden werden. Sollte dennoch ein ASP-Fall bei einem Hausschwein nachgewiesen werden, so müsste der gesamte Schweinebestand innerhalb kürzester Zeit getötet werden“.

In Brandenburg und Sachsen ist die ASP weiter auf dem Vormarsch. Neben über 1700 Infektionen bei Wildschweinen sind mittlerweile auch drei Hausschweinebestände betroffen – hier mussten ebenfalls alle Tiere getötet werden.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, der Katastrophenschutzstab des Landkreises, die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes sowie eine Vielzahl weiterer Beteiligte wie Polizei, Technisches Hilfswerk (THW), Feuerwehren, Jägerschaften und ehrenamtliche Helfer und viele weitere Partner bereiten sich in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft intensiv auf einen möglichen Eintrag der Tierseuche vor. „Die Auswirkungen eines Tierseuchenausbruchs wären allerdings sowohl für die Tiere selbst als auch für die Betriebe massiv. Eine Übertragung der Seuche muss daher in jedem Fall vermieden werden“, so die Leiterin des Tierseuchen-Krisenstabs, Vizelandrätin Susanne Reum.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ruft alle Schweinehalter im Landkreis außerdem eindringlich dazu auf, Grundsätze der Biosicherheit zu beachten. Dazu gehören neben dem Verfütterungsverbot für Speiseabfälle insbesondere ein gesondertes Schuhwerk, das nur beim Betreten des Schweinestalls angezogen wird, eine Möglichkeit zur Handreinigung und -desinfektion sowie eine sichere Abtrennung der Tiere. „Ein Kontakt von Haus- zu Wildschweinen muss unbedingt vermieden werden“, mahnt Amtstierarzt Dr. Sporn. Sollten Schweine erkranken, ist stets ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Zuletzt macht der Fachdienst darauf aufmerksam, dass jede Nutztierhaltung bei der Behörde anzuzeigen ist – auch wenn beispielsweise nur sehr wenige oder nur saisonal Schweine gehalten werden. Hierzu steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 03693 / 485 8165 gerne zur Verfügung.