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Fachdienst Fahrerlaubniswesen informiert: Umtausch der Fahrerlaubnis in EU Führerschein bis spätestens 2033

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis spätestens Januar 2033 alle Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen sollen.

Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den derzeitigen EU-Vorgaben und sind spätestens vor Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit umzutauschen.      

Alle älteren Dokumente müssen in der Fahrerlaubnisbehörde in einen neuen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Um den Umtausch möglichst reibungslos zu gestalten, wurde dafür bundesweit ein Stufenmodell beschlossen, das einen schrittweisen Umtausch vorsieht.

Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19.01.2033 umtauschen.

Alle ab 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber haben folgende Fristen zu beachten: 

  • für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers    Stichtag des Umtauschs
1953 bis 1958  bis zum 19.01.2022 
1959 bis 1964  bis zum 19.01.2023 
1965 bis 1970  bis zum 19.01.2024 
1971 und später  bis zum 19.01.2025 

 

  • für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 01.01.1999 bis 18.01.2013:
Ausstellungsjahr des Führerscheins    Stichtag des Umtauschs 
1999 bis 2001  bis zum 19.01.2026 
2002 bis 2004  bis zum 19.01.2027 
2005 bis 2007  bis zum 19.01.2028 
2008  bis zum 19.01.2029 
2009  bis zum 19.01.2030 
2010  bis zum 19.01.2031 
2011  bis zum 19.01.2032 
2012 bis 18.01.2013  bis zum 19.01.2033 

 

Die Führerscheinstelle empfiehlt den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf. Aufgrund des großen Andrangs werden prioritär erst alle Führerscheine umgetauscht, welche zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen. Das heißt, dass zunächst die Führerscheine bis 1998, Geburtsjahr des Führerscheininhabers von 1953-1958, bearbeitet werden.

Zum Führerscheinumtausch ist nach Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • jetziger Führerschein
  • 1 Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen gemäß PassV; Foto-Mustertafel zur Passverordnung (PassV) siehe unter www.bundesdruckerei.de
  • 25,30 Euro

Im Falle der gleichzeitigen Verlängerung und/oder erneuten Erteilung der LKW- bzw. KOM-Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind weitere Antragsunterlagen und Gebühren notwendig. Diese sind auch erforderlich, falls der Fahrerlaubnisinhaber seinen Führerschein verloren hat oder dieser gestohlen wurde (z. B. für die Eidesstattliche Versicherung).

Terminvereinbarung unter Telefonnummer 03693/485-7200