Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis spätestens Januar 2033 alle Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen sollen.
Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den derzeitigen EU-Vorgaben und sind spätestens vor Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit umzutauschen.
Alle älteren Dokumente müssen in der Fahrerlaubnisbehörde in einen neuen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Um den Umtausch möglichst reibungslos zu gestalten, wurde dafür bundesweit ein Stufenmodell beschlossen, das einen schrittweisen Umtausch vorsieht.
Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19.01.2033 umtauschen.
Alle ab 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber haben folgende Fristen zu beachten:
- für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Stichtag des Umtauschs |
1953 bis 1958 | bis zum 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | bis zum 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | bis zum 19.01.2024 |
1971 und später | bis zum 19.01.2025 |
- für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 01.01.1999 bis 18.01.2013:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Stichtag des Umtauschs |
1999 bis 2001 | bis zum 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | bis zum 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | bis zum 19.01.2028 |
2008 | bis zum 19.01.2029 |
2009 | bis zum 19.01.2030 |
2010 | bis zum 19.01.2031 |
2011 | bis zum 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | bis zum 19.01.2033 |
Die Führerscheinstelle empfiehlt den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf. Aufgrund des großen Andrangs werden prioritär erst alle Führerscheine umgetauscht, welche zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen. Das heißt, dass zunächst die Führerscheine bis 1998, Geburtsjahr des Führerscheininhabers von 1953-1958, bearbeitet werden.
Zum Führerscheinumtausch ist nach Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- jetziger Führerschein
- 1 Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen gemäß PassV; Foto-Mustertafel zur Passverordnung (PassV) siehe unter www.bundesdruckerei.de
- 25,30 Euro
Im Falle der gleichzeitigen Verlängerung und/oder erneuten Erteilung der LKW- bzw. KOM-Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind weitere Antragsunterlagen und Gebühren notwendig. Diese sind auch erforderlich, falls der Fahrerlaubnisinhaber seinen Führerschein verloren hat oder dieser gestohlen wurde (z. B. für die Eidesstattliche Versicherung).
Terminvereinbarung unter Telefonnummer 03693/485-7200