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Familienkasse zahlt Kinderfreizeitbonus aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen bedürftige  Kinder, die im August 2021 Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Wohngeld beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind als Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Mit dem einmaligen Bonus können Kinder und Jugendliche insbesondere Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher kein Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Familien, die ausschließlich Empfänger von Wohngeld sowie von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem 3.Kapitel des SGB XII) sind, müssen Folgendes beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular beantragt werden. Informationen zu Anspruch, Antrag und Auszahlung stehen unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zur Verfügung.

Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 (z.B. der Bewilligungsbescheid) können per Post oder über die eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de an die Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ steht online der Dienststellenfinder (nach Postleitzahl) der Familienkasse zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab August 2021. Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab sofort die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

Kinder, die im August 2021 existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen, erhalten ebenfalls den Kinderfreizeitbonus. Hierfür muss jedoch kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zuständigen Stelle des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen automatisch ausgezahlt.

Das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen und der FD Ausländer- und Personenstandswesen werden den einmaligen Zuschuss an leistungsberechtigte Kinder im August auszahlen. Die Auszahlung erfolgt separat – also unabhängig – von der Monatszahlung. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Rückfragen können an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter gerichtet werden. Die Erreichbarkeit ist über die bekannten Rufnummern bzw. die Servicenummer des Kommunalen Jobcenters 03693/4858444 bzw. die Geschäftsstelle des FB Ordnung und Sicherheit 03693/4858139 gegeben.