Die wegen der Corona-Pandemie getroffenen Beschränkungen im Besucherverkehr des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen werden ab sofort auch im Fachbereich Arbeit – Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen und der Verbraucher- und Insolvenzberatungsstelle entsprechend der aktuellen Pandemielage gelockert. An beiden Standorten des Kommunalen Jobcenters in Meiningen und Schmalkalden und in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erfolgt der Einsatz eines neuen Terminierungssystems. Grundsätzlich ist der Zutritt zum gesamten Landratsamt mit allen Außenstellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Verwaltung hat die letzten Monate zum Ausbau digitaler Angebote und zur Optimierung interner Abläufe genutzt. Derzeit arbeitet das Kommunale Jobcenter auch an der Implementierung von virtuellen Kundenberatungen.
„Wir bieten unsere Dienstleistungen und Beratungen weiterhin vorrangig per Mail, telefonisch sowie auf dem Postweg an. Die Arbeit der letzten Wochen und Monate hat uns gezeigt, dass viele Anliegen auch auf diesen Kommunikationswegen bürgerfreundlich und zeitnah geklärt werden können. Sollte darüber hinaus eine Kundenvorsprache erforderlich sein, ist das ab jetzt wieder mit einem vorher vereinbarten Termin möglich“, sagt Landrätin Peggy Greiser.
Aus diesem Grund wurde ein neues Terminsystem angeschafft, über das künftig Schritt für Schritt der Besucherverkehr des Landratsamtes gesteuert wird. Der Termin kann sowohl online als auch telefonisch bei dem zuständigen Sachbearbeitenden der Behörde gebucht werden. Der Zugang in die Gebäude des Landratsamtes erfolgt mittels eines Besucherausweises, der zugesendet wird und dem dazugehörigen QR-Code. „Bis alle Bereiche an das Terminsystem angeschlossen sind, erfolgt die Terminvergabe weiterhin über die zuständigen Sachbearbeitenden der jeweiligen Bereiche“, erklärt Steffi Ebert. Leiterin des Kommunalen Jobcenters.
Zutritt in die Räumlichkeiten des Landratsamtes wird nur für symptomfreie Besucher gewährt und es gelten die „Corona“-Vorgaben des Landes Thüringen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht, außerdem gelten das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern und das Gebot, Ansammlungen von mehreren Personen in und vor den Gebäuden des Landratsamtes zu vermeiden. Zutritt zum Landratsamt wird ausschließlich zum gebuchten Termin erteilt.
Die Abgabe von Unterlagen soll in allen Bereichen des Kommunalen Jobcenters wie bisher auch auf postalischem Weg, per Fax oder Email erfolgen.
Servicestelle des Kommunalen Jobcenters
Die Servicestelle des Kommunalen Jobcenters ist für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld II, Antragstellung der Bildungs- und Teilhabeleistungen, Antragstellung auf Zusicherung von Umzügen, Mitteilung von Veränderung sowie die Klärung allgemeiner Anliegen zuständig. Diese Dienstleistungen werden auch weiterhin per Telefon oder auf dem Postweg angeboten. Informationen zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB II sowie die erforderlichen Antragsformulare stehen online auf den Seiten des Kommunalen Jobcenters zur Verfügung. Sollten dazu persönliche Fragen geklärt werden müssen, wird dies künftig nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein. Termine für oben genannte Anliegen sind im Bedarfsfall über die Servicestelle des Kommunalen Jobcenters Schmalkalden-Meiningen ab sofort online buchbar, am einfachsten auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters www. jobcenter.lra-sm.de oder über das Servicetelefon des Kommunalen Jobcenters unter 03693/485 8444.
Bereich Sicherung des Lebensunterhaltes
Der Bereich Sicherung des Lebensunterhaltes berät zu den Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und berechnet Regelleistungen, Einmalbedarfe und Kosten der Unterkunft nach SGB II. Wie bereits in den vergangenen Monaten wird der Bereich Sicherung des Lebensunterhaltes auch zukünftig einen Großteil dieses Leistungspaketes online, per E-Mail und per Telefon anbieten. Zeitaufwändige Behördenbesuche entfallen weitestgehend. Anträge können auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters als PDF heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Nur für die Unterschrift müssen die Antragsunterlagen weiterhin ausgedruckt werden. Die Antragsabgabe mit der erforderlichen Identitätsprüfung erfolgt nach rechtlichen Vorgaben ausschließlich in einem persönlichen Termin. Fehlen dann noch Unterlagen, so sollen diese auf dem postalischen Weg oder per Email nachgereicht werden. Die für die Antragsabgabe notwendigen Termine können entweder direkt durch die Behörde oder durch den Antragsteller online oder telefonisch vereinbart werden. Darüber hinaus stehen Terminfenster für die Klärung weiterer Anliegen zur Verfügung, z.B. zur Erläuterung von ergangenen Bescheiden oder Fragen zum Leistungsbezug zur Verfügung. Termine zur Klärung dieser Anliegen sind ab sofort online auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters www. jobcenter.lra-sm.de oder über das Servicetelefon des Kommunalen Jobcenters unter 03693/485 8444 bzw. im direkten Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden per E-Mail oder Direktdurchwahl buchbar.
Bereich Eingliederung in Arbeit und Arbeitgeberservice
Der Bereich Eingliederung in Arbeit und der Arbeitgeberservice arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe. Diese Bereiche unterstützen Sie in Eingliederungsfragen und beraten zu möglichen Unterstützungsangeboten und Eingliederungsleistungen. Dies beinhaltet unter anderem die Beratung zu finanziellen Unterstützungsangeboten bei einer Arbeitsaufnahme sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Aktivierungs-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Vergabe der Termine erfolgt in der Regel durch den zuständigen Sachbearbeitenden der Bereiche.
Viele Dienstleistungen, wie die Nachfrage zu Stellenangeboten und/oder Bewerbern, allgemeine Förderanfragen zu Eingliederungsleistungen werden weiterhin telefonisch bzw. per E-Mail angeboten. Darüber hinaus können auch Mitteilungen von Änderungen, wie einer Arbeitsaufnahme oder Kündigung telefonisch oder per Mail übermittelt werden.
Ab sofort stehen auch in diesem Bereich Terminfenster für persönliche Beratungsgespräche bei dem zuständigen Sachbearbeitenden zur Verfügung. Termine können online auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters www.jobcenter.lra-sm.de gebucht oder telefonisch über das Servicetelefon des Kommunalen Jobcenters unter 03693/485 8444 bzw. im direkten Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden per E-Mail oder Direktdurchwahl vereinbart werden.
Bereich Maßnahmeplanung/ – abrechnung – Trägerarbeit
Der Bereich Maßnahmeplanung und -abrechnung arbeitet ausschließlich mit Terminvergabe. Diese Bereiche sind für die Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Sprachkursträgern zuständig. Die Vergabe notwendiger Termine erfolgt in der Regel durch den zuständigen Sachbearbeitenden des Bereiches. Träger können ab sofort bei Bedarf eigene Termine online auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters www.jobcenter.lra-sm.de buchen oder telefonisch über das Servicetelefon des Kommunalen Jobcenters unter 03693/485 8444 bzw. im direkten Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden per E-Mail oder Direktdurchwahl vereinbaren.
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung arbeitet ausschließlich mit Terminen. Der bisherige Kommunikationsweg per E-Mail, Online als auch telefonisch bleibt weiterhin erhalten. Nach Vorprüfung des jeweiligen Einzelfalls vereinbart die Beratungsstelle mit den Ratsuchenden einen Termin zur Vorsprache bzw. für eine telefonische Beratung. Zusätzlich bietet die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ein Online-Kontaktformular und die Möglichkeit der Onlineanmeldung an. Termine können online www.jobcenter.lra-sm.de gebucht oder telefonisch über das Servicetelefon der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung unter 03693/485 8517 bzw. im direkten Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeitenden per E-Mail oder Direktdurchwahl vereinbart werden.
Für Fragen und Anliegen stehen die Bereiche des Fachbereiches Arbeit unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.