Home 9 News 9 Landratsamt hebt die Stallpflicht für Geflügel auf

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Landratsamt hebt die Stallpflicht für Geflügel auf

Mit Wirkung zum 30. April 2021 wird die Stallpflicht für Hausgeflügel im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgehoben. Die Stallpflicht war im Januar in bestimmten Risikogebieten angeordnet worden, insbesondere in den Gemeinden entlang der Werra.

„Nun sind die Vogelzugbewegungen weitgehend abgeschlossen. Es sind keine nennenswerten Wanderbewegungen mehr von Zugvögeln zu erwarten. Außerdem sind in den letzten drei Wochen im Umkreis von 200 Kilometern um unseren Landkreis herum keine neuen Fälle von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln mehr nachgewiesen worden“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn. Es sei davon auszugehen, dass trotz des recht kühlen Aprils die Temperaturen mittelfristig ansteigen werden, was das Virus zusätzlich schwäche. Zudem bestehe aufgrund der angeordneten Stallpflicht mehr und mehr eine Tierschutzproblematik, da insbesondere Wasservögel ihre üblichen Verhaltensweisen nicht artgerecht ausleben können. „Es entstehen also in zunehmendem Maße problematische Haltungs- und Umgebungsbedingungen aufgrund der räumlichen Enge in den Ställen“, so Dr. Sporn.

„Wir bedanken uns bei allen betroffenen Geflügelhaltern, die in diesem Jahr ganz besonders lange ihr Geflügel im Stall halten mussten. Uns allen ist bewusst, dass dies für Mensch und Tier eine große Belastung darstellt. Wir sind froh, dass wir keinen Ausbruch von Geflügelpest zu verzeichnen hatten – dann hätten möglicherweise viele Tiere getötet werden müssen“, sagt der Veterinärmediziner.

Die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 8. Januar 2021 gilt jedoch weiterhin. Hier ist insbesondere festgehalten, dass vor Betreten von jeder Geflügelhaltung die Hände und das Schuhwerk zu desinfizieren sind.
Seite 2
Geflügel darf von mobilen Händlern nur zugekauft werden, wenn es längstens vor vier Tagen tierärztlich untersucht und beprobt worden ist – hier ist ein Nachweis erforderlich. „Zudem weisen wir darauf hin, dass jede Geflügelhaltung – ab dem ersten Huhn – beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen anzuzeigen ist“, sagt Sporn. Für Fragen steht der Fachdienst unter der Telefonnummer 03693 / 485-8163, -8164 und -8165 zur Verfügung.

Zur Aufhebungsverfügung.