Für die Verbesserung der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur im Jahr 2021 hat der Landkreis Fördermittel von insgesamt rund 306.000 Euro bewilligt. Die entsprechenden Bescheide wurden den antragstellenden Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen in der vergangenen Woche zugestellt.
Die Richtlinie zur „Verbesserung der touristischen Infrastruktur“, die der Kreistag im November 2020 beschlossen hat, trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Auf Grundlage der Förderrichtlinie stellt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, als ein Kreis mit sehr großen touristischen Potenzialen, nun jährlich Fördermittel zur Verfügung, um die Attraktivität und Qualität der Tourismusinfrastruktur zu verbessern und auszubauen und damit auch die regionale Wirtschaftskraft zu steigern.
Für touristische Maßnahmen, die im Jahr 2021 durchgeführt werden sollen, konnten bis zum 28. Februar 2021 Anträge zur Förderung beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Stabsstelle Kreisentwicklung, gestellt werden. „Ein Großteil der insgesamt 17 gestellten Anträge konnte von uns bewilligt werden“, freut sich Landrätin Peggy Greiser. Die hohe Resonanz an Förderanträgen mache deutlich, wie wichtig und richtig es war, dass der Kreistag diese Richtlinie auf den Weg gebracht hat.
Mit 100.000 Euro fließt fast ein Drittel der Fördermittel in die Vorbereitung des Ausbaus des Werratal-Radweges von Meiningen über Wasungen bis nach Schwallungen, der zu den beliebtesten Fernradwegen in Deutschland zählt. Rund 50.000 Euro werden jeweils für die Planung des Radweges zwischen Schwarza und Viernau und den Ausbau des Radweges zwischen Kaltennordheim und der hessischen Landesgrenze frei gemacht. „Auch kleinere Projekte wie beispielsweise mehrere neue Rastmöglichkeiten entlang des kommunalen Radwegenetzes der Gemeinde Rhönblick, die Verbesserung des Oberflächenbelags des Rosatal- und des Truse-Radweges, der Ausbau des Sterngrund-Rundweges der Stadt Zella-Mehlis mit Erlebnisstationen oder die Etablierung eines Paul-Motz-Gedächtnisweges in der Gemeinde Ritschenhausen und entsprechende Ausstattung mit Sitzgruppen und Infotafeln werden von uns bezuschusst“, macht Daniel Klee, Koordinator der Kreisentwicklung im Landratsamt, deutlich.
Die Antragsfrist für das Folgejahr 2022 endet am 30. Juni 2021. Die Richtlinie und das Antragsformular sind auf der Homepage unter Tourismus im Landkreis zu finden. Gefördert werden Maßnahmen an der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur. Dazu gehören die eigentlichen Bauprojekte, aber auch Beschilderungen und die Ausstattung mit zum Beispiel Infotafeln, Sitzgelegenheiten, Schutzhütten oder Fahrradständern an den Rad- und Wanderwegen. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, interkommunale Zusammenschlüsse oder gemeinnützige Vereine.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Antragstellung kontaktieren Sie bitte:
Franziska Trabert
Stabsstelle Kreisentwicklung – Tourismus
Tel.: 03693/485-8391
E-Mail: f.trabert(a)lra-sm.de