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Nach Osterferien: Schulen und Kitas dürfen öffnen

Nach der gültigen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 31. März 2021 können alle allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner obliegt es dem jeweiligen Landkreis, über eine Öffnung zu befinden.

Gerne hätte Landrätin Peggy Greiser insbesondere vor dem Hintergrund des für alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Eltern gleichermaßen stark verkürzten Planungshorizonts diese Entscheidung bereits wesentlich früher kommuniziert. Eine Rückmeldung seitens des federführenden Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie lag dem Landratsamt erst am Freitagvormittag vor.

„Wir haben uns dazu entschieden, alle Einrichtungen – das heißt explizit auch Kitas und die höheren Klassenstufen – ab dem 12. April zu öffnen“, erläutert Landrätin Peggy Greiser und betont: „Die Rückkehr der Klassenstufen 1-6 in den Präsenzunterricht noch vor den Osterferien hat in Verbindung mit umfassenden Test- und Hygienemaßnahmen nicht zu einem höheren Infektionsgeschehen in den Einrichtungen sowie im gesamten Landkreis geführt.“

Greiser weiß, dass die Entscheidung, Schulen und Kitas trotz eines hohen Inzidenzwertes zu öffnen, nicht unumstritten ist. „Ich habe in den letzten Wochen viele Briefe und E-Mails beantwortet, dazu zahlreiche persönliche Gespräche am Telefon geführt. Natürlich habe ich auch Verständnis für alle Eltern, die gesundheitliche Bedenken haben.“ Durch die Möglichkeit der Befreiung vom Unterricht mittels eines formlosen Antrags bei der Schulleitung werde dem aber weiterhin Rechnung getragen. Zudem verweist Greiser darauf, dass in vielen Kitas die Notbetreuungsquote zuletzt ohnehin schon bei 70 bis 80 Prozent lag.

Ausschließlich inzidenzbasierte Betrachtung nicht zielführend

„Die Ergebnisse der Tests mit bisher drei bestätigten PCR-Ergebnissen bei rund 3.130 getesteten Schülerinnen und Schülern zeigt, dass wir eine vertretbare Entscheidung treffen. Wir dürfen uns nicht auf reine Inzidenzwerte verlassen, ohne die Basis der Gesamttests in einer Region zu betrachten. Wir testen viel und wir finden viel – es kann aber nicht sein, dass in Deutschland Eltern und Kinder bestraft werden, weil in Regionen viel getestet wird, denn gerade hierdurch werden Infektionsketten frühzeitig unterbrochen. Wir müssen wegkommen von ausschließlich inzidenzbasierten Betrachtungen und stattdessen Positivquoten ermitteln – also die Anzahl der positiven Testungen im Verhältnis zu den insgesamt durchgeführten Tests betrachten. Nur so kann man das Infektionsgeschehen in einer Region realistisch ermitteln und bundesweit vergleichen, weil nur so die Dunkelziffer abschätzbar ist“, macht Greiser deutlich. Allein auf dieser Basis können fundierte Entscheidungen getroffen werden. Leider werde dies aktuell von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verhindert, weil Labore nicht dazu verpflichtet werden, negative Testergebnisse mit entsprechender regionaler Zuordnung zu melden – im Gegensatz etwa zur Handhabung in der Schweiz, wo täglich regionale Positivquoten ermittelt werden können.

„Unser großes Ziel ist es, den Schul- und Kitabetrieb mit unterstützenden Maßnahmen so umfassend wie möglich sicherzustellen. Laut Verordnung erfolgt die Durchführung der Selbsttests in den Schulen zweimal wöchentlich vorerst weiterhin auf Freiwilligenbasis. Über die Einführung einer Testpflicht wird jedoch derzeit im Ministerium beraten. Diese könnte zur Anwendung kommen, wenn zu wenige Schülerinnen und Schüler von dem freiwilligen Testangebot Gebrauch machen“, so die Landrätin.

Anders als vor den Osterferien bedarf es nunmehr keiner Einwilligung für die Teilnahme am Testverfahren. Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können der Durchführung der Selbsttestung stattdessen aktiv widersprechen. Die Beschaffung der Selbsttests erfolgt ausschließlich über das Thüringer Bildungsministerium. In den Kitas sind die jeweiligen Träger für die Testungen des Personals und der zu betreuenden Kinder verantwortlich.

Allgemeinverfügung des Landkreises regelt unterstützende Maßnahmen

Ergänzend zur Allgemeinverfügung des Thüringer Bildungsministeriums vom 31. März 2021 regelt der Landkreis per Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Thüringer Gesundheitsministerium die unterstützenden Maßnahmen für den Präsenzunterricht.

So finden die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie der Unterricht und die Betreuung in der Primarstufe und in Förderzentren ausschließlich in festen Gruppen statt. In den Schulen ist der Sport- und Schwimmunterricht in geschlossenen Räumen weiterhin untersagt. Unter freiem Himmel ist der Sportunterricht dagegen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung möglich.

Schüler ab dem sechsten Lebensjahr und Lehrer aller Schulen sind verpflichtet eine Maske im Schulgebäude sowie im Unterricht zu tragen. Schüler ab der 7. Klasse sowie die Lehrer haben eine qualifizierte Maske zu tragen, bei jüngeren Schülern genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.

„Im Bildungsbereich halten wir an unserer schrittweisen Öffnungsstrategie fest, haben bei allen Entscheidungen aber stets das Infektionsgeschehen und die Auslastung unserer Kliniken im Blick“, so Landrätin Peggy Greiser.

Derzeit sind 639 Einwohner des Landkreises als aktive Corona-Fälle gemeldet. Davon sind durchschnittlich 1,9 Prozent der Betroffenen 0-6 Jahre und 2,3 Prozent der Fälle 7-10 Jahre alt.

Kostendeckung für Verstärkerbus-Angebote bleibt fraglich

In Verbindung mit einer Rückkehr aller Klassenstufen in den Präsenzunterricht arbeitet der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits seit Wochen an der Etablierung eines Verstärkerbus-Angebots, um die Schülerdichte in den Fahrzeugen auf stark frequentierten Streckenabschnitten zu entzerren. Seit fünf Wochen ist der zusätzliche Bedarf der Linien ermittelt, die insbesondere im Schülerverkehr eingesetzt werden. Zusätzliches Personal nebst Fahrzeugen wurde längst über die Subunternehmen der MBB Meininger Busbetriebs GmbH akquiriert.

Anders als die Aussagen einiger Landtagsabgeordneter des Landkreises suggerieren, liegen bis heute keine verbindlichen Informationen von ministerialer Ebene vor, wann und wie die Kosten erstattet oder die notwendigen Mittel abgerufen werden können. „Bevor eine Kostendeckung der Verstärkerbus-Angebote nicht zweifelsfrei geklärt ist, kann der Landkreis leider auch niemanden damit beauftragen, den Schülerverkehr zu verstärken. Gerne wären wir hier schon einen Schritt weiter“, unterstreicht die Landrätin mit Bedauern.    

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