Home 9 News 9 Nach Erlass vom Freistaat: Schulen und Kitas müssen weiterhin geschlossen bleiben – Landrätin kritisiert Ministerien für Kommunikationsdesaster

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Nach Erlass vom Freistaat: Schulen und Kitas müssen weiterhin geschlossen bleiben – Landrätin kritisiert Ministerien für Kommunikationsdesaster

Ohne Vorwarnung hat das Landratsamt am Freitag, gegen 15.45 Uhr, einen von Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend unterzeichneten Erlass erhalten, wonach der Landkreis Schmalkalden-Meiningen über den 22. Februar 2021 hinaus alle Schulen und Kitas im Landkreis geschlossen halten muss. Die Notbereuungsangebote in den Einrichtungen bleiben mit den bisherigen Regelungen ebenso wie die bekannten Ausnahmen für den Präsenzunterricht – Abschlussklassen und besonderer Unterstützungsbedarf betreffend – bestehen (Ausnahmen: die bereits aufgrund des akuten Infektionsgeschehens geschlossene Grundschule Walldorf und das Kinderhaus Regenbogen in Meiningen – hier gibt es auch keine Notbetreuung).

„Die Kommunikation vom Freistaat ist eine einzige Katastrophe. Wir haben in dieser Woche ausführlich in mehreren Gesprächen mit den zuständigen Landesministerien einen anderen, für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen gangbaren Weg, abgestimmt. Nun kommt ohne jegliche Vorwarnung die große Keule, die nun alle Eltern brutal trifft, weil sie sich nun wieder um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen und nun auch Schwierigkeiten haben, dies so kurzfristig mit ihren Arbeitgebern abzustimmen“, kritisiert Landrätin Peggy Greiser.

Das Infektionslage rechtfertigt diesen Schritt zwar und bei rechtzeitiger Information hätte der Landkreis hinter der Entscheidung des Landes gestanden, aber: „So geht man nicht mit Eltern, Kindern und Arbeitgebern um und so geht man nicht mit Landkreisen um, die ihren Bürgern am Freitagnachmittag erklären müssen, dass sie ihre Kinder am Montag doch nicht in die Kita oder die Schule bringen können.“ Die Kreischefin kündigt daher an, sich für eine großzügige Notlösung zur Betreuung am Montag stark zu machen.

„Es kann nicht sein, dass dann Kinder vor der Tür stehen gelassen werden, weil Ministerien nicht in der Lage sind, derartige Vorhaben rechtzeitig zu kommunizieren. Wir sind zwar mittlerweile gewohnt, die Corona-Politik der Landesregierung aus den Medien zu erfahren, der heutige Erlass  ist aber kommunikativ der Gipfel des Dilettantismus‘“, kritisiert Krisenstabsleiterin Susanne Reum.   

Wie lange die Schließung der Einrichtungen andauert, hängt vom Infektionsgeschehen und vom Inzidenzwert ab. „Inzidenzzahlen können nicht das alleinige Kriterium für Schließungen im Bildungs- und Wirtschaftsbereich sein. Die Regelungen und deren Wirkungen müssen überprüft werden. Wir sind uns sicher, dass man mit einer guten Teststrategie Infektionsketten unterbrechen, Kontakte besser nachverfolgen und kleine Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität wagen könnte“, sagte Landrätin Peggy Greiser.

 

Der Inhalt der Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte im Einzelnen:

Liegt der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt am 19.02.2021 bei 200 Neuinfektionen oder darüber, sind folgende Einrichtungen über den 22.02.2021 hinaus geschlossen zu halten:

  1. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 und Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) in der jeweils geltenden Fassung sowie
  2. die staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, die der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht vom 29. Juli 1993 (GVBl. S. 397) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, sowie die Schulen in freier Trägerschaft.

Während der fortdauernden Schließung gelten die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung und die bekannten Ausnahmen für den Präsenzunterricht (Abschlussklassen und besonderer Unterstützungsbedarf).

Liegt der Inzidenzwert im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt ab dem 22.02.2021 bei 200 oder darüber, sind die o.g. Einrichtungen ab dem Folgetag zu schließen.

Diese genannten Maßnahmen sollen getroffen werden, wenn der Inzidenzwert im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt zwischen 150 und 200 liegt.

Die Schließung ist mittels Erlass einer Allgemeinverfügung anzuordnen. Sie kann frühestens beendet werden, wenn der Inzidenzwert an mindestens 7 Tagen hintereinander ununterbrochen den Wert von 150 bzw. 200 Neuinfektionen unterschreitet.

Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts.

Die ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 20.02.2021 zur Kindertagesbetreuung und zu Schulen finden Sie hier.