Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird die 15-Kilometer-Regel, über die reine Empfehlung des Landes an die Bürger hinaus, nicht verpflichtend regeln. Das hat der Krisenstab des Landkreises auch nach den Eindrücken des vergangenen Wochenendes entschieden. Damit soll auch Wintersport im Landkreis weiter möglich bleiben. „Am vergangenen Wochenende hat das nach meinen Erkenntnissen sehr gut geklappt. Die Leute haben Abstand gehalten und auch die Verkehrs- und Parksituation hat sich im Vergleich zu den Vor-Wochenenden deutlich entspannt. Die regulierenden Maßnahmen der Polizei und der Ordnungsämter waren sehr erfolgreich. Dafür ein großes Dankeschön – natürlich auch an die Wintersportler selbst, die mit Verstand und Abstand ihrem Hobby nachgegangen sind“, unterstreicht Landrätin Peggy Greiser. „Natürlich werden wir die Lage weiter beobachten“, sagt die Landrätin, aber grundsätzlich halte sie die 15-Kilometer-Regel nicht für zielführend, um Kontakte zu minimieren. „Wir sollten der Natur dankbar sein, für diese perfekten Wintersportbedingungen, die wir in diesem Jahr haben und die Menschen im Corona-Lockdown an der frischen Luft bei herrlichem Winterwetter entspannen und Kraft tanken können. Diese Energie werden wir für die nächsten Wochen und Monate noch brauchen“, sagt Greiser.
Auch Krisenstabsleiterin Susanne Reum erklärt: „Wenn man an der frischen Luft Abstand hält und auf den Parkplätzen Mund-Nasen-Bedeckung trägt, spricht nichts gegen Wintersport. Im Gegenteil: Bewegung an der frischen Luft stärkt das Immunsystem. Wir appellieren aber weiterhin an die Bevölkerung sich auch beim Wintersport an die AHA-Regeln zu halten. Und auch bei zufälligen Gesprächen mit Freunden und Bekannten auf der Piste oder Loipe seien 1,50 Meter Mindestabstand einzuhalten. „Wir werden die Situation weiter beobachten und entsprechend kontrollieren – auch was das Verkehrsgeschehen angeht“, so die Vizelandrätin.
Im Zuge der neuen Landesverordnung hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen seine Allgemeinverfügung redaktionell aktualisiert: Die 6. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgrund steigender Infektionszahlen ist ab heute in Kraft. Diese verlängert die bereits im Landkreis gültigen Regelungen etwa zur Erweiterung der Maskenpflicht in den Innenstädten von Schmalkalden und Meiningen.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung und die neue Landesverordnung mit einer Erläuterung der neuen Corona-Regeln finden Sie hier.